In den Weihnachtsferien ändern sich die Corona-Regeln auch für Kinder. Foto: dpa/Thomas Frey

Für Kinder und Jugendliche unter 17 Jahren gilt derzeit weder 2G noch 2G plus. Doch das wird sich ab den Weihnachtsferien ändern. Was müssen Eltern dann beachten?

Stuttgart - Im Coronawirrwarr ist eine Veränderung etwas untergegangen: Auch für ungeimpfte Kinder und Jugendliche wird sich demnächst einiges ändern. Bald sind sie nicht mehr von allen Corona-Einschränkungen ausgenommen. Wir tragen zusammen, was sich alles für 6- bis 17-Jährige ändert.

Was gilt gerade noch für Kinder und Jugendliche?

Kinder bis einschließlich fünf und nicht eingeschulte Kinder bis sieben Jahren sind von jeglichen Corona-Regeln ausgenommen. Sie können an allen Freizeitangeboten uneingeschränkt teilnehmen. Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren werden regelmäßig in der Schule getestet und können dies bisher in allen Bereichen mit einer Schulbescheinigung oder einem Schülerausweis unbürokratisch nachweisen. Damit haben auch ungeimpfte Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren de facto uneingeschränkten Zutritt zu allen Bereichen, in denen 3G, 2G oder 2G-plus-Regelungen vorgeschrieben sind. Wer keinen Schülerausweis hat oder nicht mehr zu Schule geht, muss einen Antigen-Schnelltest vorweisen. Ab 18 Jahren gelten die gleichen Regeln und Ausnahmen wie für Erwachsene.

In den Weihnachtsferien brauchen Kinder für die Freizeit Tests

Wie lange gelten diese Ausnahmen für Schülerinnen und Schüler noch?

Für alle 6- bis 17-Jährigen gelten diese weitreichenden Ausnahmen noch bis zum Beginn der Weihnachtsferien, also bis einschließlich 22. Dezember. Für Kinder, die sich in freiwillige Quarantäne begeben, fallen die Ausnahmen schon ab 20. Dezember. Nach den Ferien geht die Schülerausweis-Regelung für die Ungeimpften, die noch keine 12 Jahre alt sind, zunächst unbefristet weiter – auch wenn für die Fünf- bis Elfjährigen nun ab 13. Dezember in Baden-Württemberg ein speziell auf Kinder angepasster Impfstoff zur Verfügung steht. Für die ungeimpften 12- bis 17-Jährigen jedoch endet die Ausnahme-Regelung am 31. Januar 2022.

Was ändert sich in den Weihnachtsferien? Gilt der Schülerausweis weiterhin?

Da Kinder und Jugendliche in den Ferien nicht mehr regelmäßig getestet werden, ändert sich vom 23. Dezember bis einschließlich 9. Januar etwas ganz Entscheidendes: In geschlossenen Räumen brauchen ungeimpfte 6- bis 17-Jährige während der Weihnachtsferien für jegliches Freizeitangebot einen negativen Test. Ein Antigen-Schnelltest reicht aus. Das gilt nicht nur für Restaurants, Kinos, Schwimmbäder oder Museen, sondern genauso für Wettkämpfe und Training in der Halle sowie für Musikstunden oder Kunstangebote.

Für geimpfte Kinder gelten Ausnahmen

Gilt die Testpflicht in den Ferien auch für geimpfte Kinder und Jugendliche?

Eigentlich nicht. Geimpfte Kinder und Jugendliche müssen während der Ferien in Restaurants, Kinos, Schwimmbäder oder Museen sowie bei Wettkampf, Training oder Musikstunden nur dann einen Test vorlegen, wenn der Termin ihrer Zweitimpfung länger als sechs Monate zurückliegt – aber das dürfte bei den wenigsten Kindern und Jugendlichen der Fall sein. Sind sie geboostert, brauchen sie ebenfalls keinen Test. Das gilt auch für genesene Kinder und Jugendliche, vorausgesetzt die Infektion liegt nicht länger als sechs Monate zurück.

Wie geht es ab 10. Januar weiter?

Sobald die Kinder und Jugendlichen wieder zur Schule gehen und dort regelmäßig getestet werden, gilt wieder die Schülerausweis-Regelung. Testnachweise müssen 6- bis 17-Jährige dann in der Freizeit nicht mehr vorlegen.

Für ungeimpfte Teenager wird es ab Februar langweilig

Droht ungeimpften Jugendlichen bald ein Freizeit-Lockdown?

Ja. Ungeimpfte 12- bis 17-Jährige sind nur noch bis 31. Januar 2022 von 3G, 2G und 2G plus ausgenommen. Sozial- und Kultusministerium haben sich drauf geeinigt, die Jugendlichen von 1. Februar an im Freizeitbereich genauso zu behandeln wie Erwachsene. Überall wo dann 3G, 2G oder 2G plus vorgeschrieben ist, gilt diese Regelung auch für 12- bis 17-Jährige. Ausgenommen sind nur frisch Geboosterte, Jugendliche, deren Zweitimpfung nicht länger als sechs Monate zurückliegt und Genesene, deren Infektion maximal sechs Monate zurückliegt. Eine Ausnahme gilt für Über-12-Jährige dann auch nicht mehr für Wettkämpfe, Spieltage, Training, Musikstunden oder Kunstkurse. In der derzeitigen Alarmstufe gilt 2G auch für Sport im Freien, damit wären beispielsweise auch ungeimpfte junge Fußballerinnen und Fußballer vom Freizeit-Lockdown betroffen. Nur für Leistungssportler gelten Ausnahmen.

Dürfen Jugendliche geboostert werden?

Ja, das Kultusministerium weist die 12- bis 17-Jährigen sogar ausdrücklich darauf hin, ihre Impfung nach sechs Monaten auffrischen zu lassen. Bei vielen Jugendlichen dürfte dies ab Ende Februar anstehen. Dazu können sie einen Termin bei ihren Kinder- und Jugendärzten machen oder ein Impfzentrum oder eine Impfstation aufsuchen.

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