Unternehmen sollen das Corona-Test-Angebot für ihre Mitarbeiter „prüfen“. Ein verpflichtendes Test-Angebot ist im neuen Entwurf der Corona-Regeln für den Herbst nicht mehr vorgesehen. (Symbolbild) Foto: IMAGO/Lobeca/IMAGO/Felix Schlikis

Das Bundeskabinett hat sich auf seiner Klausurtagung auf Meseberg auf neue Corona-Maßnahmen für den Herbst geeinigt. Die Homeoffice- und Test-Angebotspflicht für Unternehmen ist demnach vom Tisch.

Anders als ursprünglich vorgesehen, sollen Unternehmen ab Herbst nun doch nicht verpflichtet werden, ihren Beschäftigten wieder Homeoffice und Corona-Tests anzubieten. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch im brandenburgischen Meseberg nach Angaben des Arbeitsministeriums eine neue Corona-Arbeitsschutzverordnung beschlossen. Demzufolge sollen Arbeitgeber im Rahmen eines Hygienekonzepts ein Homeoffice-Angebot für die Beschäftigten und ein regelmäßiges Angebot von Tests nur noch „prüfen“. Die Gültigkeit der neuen Verordnung ist vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 vorgesehen.

In einem älteren Entwurf der Verordnung aus dem Hause von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte es noch geheißen: „Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten anzubieten, geeignete Tätigkeiten in ihrer Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.“ Außerdem war eine Pflicht für das Angebot von zwei Tests pro Woche geplant gewesen.

Die Pflichten für Unternehmen zum Angebot von Tests und Homeoffice waren im März ausgelaufen. Damals wurde die Verantwortung für Corona-Maßnahmen weitestgehend in die Hände der Arbeitgeber gelegt. Ende Mai waren dann mit dem Auslaufen der Corona-Arbeitsschutzverordnung auch die restlichen Vorgaben für Betriebe ausgelaufen. Nun soll die Verordnung reaktiviert werden. Begründung: Für Herbst und Winter sei zu erwarten, dass die Infektionszahlen nochmals deutlich steigen. Deshalb müssten auch im Arbeitsleben erneut Schutzmaßnahmen getroffen werden.