Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer hatten Leitlinien zur Corona-Prävention vereinbart, wonach auch religiöse Zusammenkünfte verboten werden sollen. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Ein völliges Verbot religiöser Treffen könnte nach Ansicht des Bonner Staatsrechtlers Christian Hillgruber mehr Gefahren als Nutzen für eine Corona-Prävention bergen.

Bonn - Es sei nicht auszuschließen, dass bei einer Prohibition unkontrollierte „Untergrund-Gottesdienste“ oder Hinterhofmoscheen entstünden, warnt der Bonner Staatsrechtler Christian Hillgruber.

Dies könne eintreten, „wenn Gläubige, denen ihre religiöse Praxis unverzichtbar erscheint, bei Totalverboten Ausweichstrategien verfolgen“, sagte Hillgruber am Mittwoch der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Bonn.

Verbote religiöser Zusammenkünfte müssten den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren und „bei aller Anerkennung der Notwendigkeit von Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus noch hinreichenden Raum für die Entfaltung der Religionsfreiheit belassen“.

Diese sei wie kaum eine andere grundrechtlich geschützte Freiheit auf eine gemeinsame Ausübung durch mehrere Menschen angelegt und angewiesen. „Daher darf es nicht zu einer flächendeckenden Untersagung der Religionsausübung in Gemeinschaft auf unbestimmte Zeit kommen“, sagte Hillgruber.

Staatsrechtler: Andere Lösungen denkbar

Nach den Worten des Staatsrechtlers sind durchaus auch andere Lösungen denkbar, „etwa eine Erhöhung der Anzahl der Messen mit eng begrenzter Teilnehmerzahl und entsprechendem Sicherheitsabstand, wie sie etwa meines Wissens nach am vergangenen Wochenende im Freiburger Münster praktiziert worden ist“.

Die besondere, existenzielle Bedeutung der Religion für die Gläubigen müsse in der Abwägung ausreichend berücksichtigt werden. „Sie spiegelt sich verfassungsrechtlich darin, dass die Religionsfreiheit nur gegenüber anderen Belangen von Verfassungsrang im Einzelfall einmal zurücktreten muss“, sagte Hillgruber.

Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer hatten Leitlinien zur Corona-Prävention vereinbart, wonach auch religiöse Zusammenkünfte verboten werden sollen. Dies wird in diesen Tagen in den Ländern von den zuständigen Behörden umgesetzt.

Hillgruber lehrt am Institut für Kirchenrecht der Universität Bonn im Fachbereich Rechtswissenschaft.