Wer sich mit Corona infiziert, der muss sich aktuell in Isolation begeben Foto: IMAGO/Fotostand/IMAGO/Fotostand / K. Schmitt

Gesundheitsminister Lauterbach lehnt die Forderung nach dem Ende der Isolationspflicht für Corona-Infizierte ab. Kassenärzte-Chef Gassen setzt sich hingegen dafür ein. Die Hintergründe der Diskussion.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat Forderungen nach einem Ende der Isolationspflicht für Corona-Infizierte abgelehnt. „Infizierte müssen zu Hause bleiben“, schrieb Lauterbach am Samstag auf Twitter. „Sonst steigen nicht nur die Fallzahlen noch mehr, sondern der Arbeitsplatz selbst wird zum Sicherheitsrisiko.“

Kassenärztechef Andreas Gassen hatte zuvor eine Aufhebung aller Corona-Isolations- und Quarantänevorgaben gefordert. „Dadurch würde die Personalnot vielerorts gelindert“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ) vom Samstag. „Wir müssen zurück zur Normalität. Wer krank ist, bleibt zu Hause. Wer sich gesund fühlt, geht zur Arbeit.“

„So halten wir es mit anderen Infektionskrankheiten wie der Grippe auch“, betonte Gassen. Die Infektionszahlen seien zwar seit Monaten sehr hoch. Und da gleichzeitig weniger getestet werde, „können wir zusätzlich von Hunderttausenden von nicht erkannten Ansteckungen pro Tag ausgehen“, sagte der KBV-Chef. „Aber: Die Verläufe sind fast immer milde.“

Problem seien damit „nicht die vielen Infektionen, sondern, dass positiv Getestete auch ohne Symptome mehrere Tage zu Hause bleiben, in Isolation geschickt werden“, sagte Gassen. Dadurch entstünden „Personalengpässe in den Kliniken und anderswo“.

Gegen schwere Verläufe seien Geimpfte gut geschützt

Gassen plädierte in der „NOZ“ dafür, die Omikron-Mutante „fast als ‚Friedensangebot des Virus’„ zu sehen. Wer sich nach Dreifachimpfung anstecke, profitiere „sogar von einer Infektion, indem er oder sie eine Schleimhautimmunität erwirbt“. Gegen schwere Verläufe seien Geimpfte gut geschützt. 

Niemand sollte sich deshalb aber aktiv anstecken, sagte der KBV-Chef. „Aber wir können uns nicht dauerhaft vor dem Virus verstecken. Und wir sind das letzte Land in Europa, das noch derart aufgeregt über einen Corona-Notstand diskutiert.“

Menschen, die sich mit dem Coronavirus infizieren, müssen für fünf Tage in häusliche Isolation. Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheitswesens müssen vor der Rückkehr zur Arbeit zudem per Schnell- oder PCR-Test nachweisen, dass sie negativ sind. Zudem müssen sie 48 Stunden symptomfrei sein. Für Menschen, die Kontakt mit Corona-Infizierten hatten, wird eine fünftägige Quarantäne dringend empfohlen.