Laut einer Beschlussvorlage sollen Gottesdienste und andere religiöse Versammlungen wieder zugelassen werden. (Symbolfoto) Foto: Lichtgut/Lichtgut/Max Kovalenko

Unter strengen Auflagen will der Bund die Beschränkungen wegen der Corona-Pandemie weiter lockern. Gottesdienste und andere religiöse Versammlungen sollen wieder zugelassen werden.

Berlin - Der Bund will die Beschränkungen des öffentlichen Lebens wegen der Corona-Pandemie weiter lockern - wenn auch unter strengen Auflagen: Gottesdienste und andere religiöse Versammlungen sollen wieder zugelassen werden, auch Kultureinrichtungen sollen wieder Besucher empfangen dürfen, heißt es in einer Beschlussvorlage des Bundes für die Corona-Beratungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Regierungschefs der Länder am Donnerstagnachmittag. Die Lockerungen sind mit strengen Auflagen zu Besucherzahl und Hygieneschutz verbunden.

Unter diesen Voraussetzungen sollen „Versammlungen zur Religionsausübung fortan wieder stattfinden können“, heißt es in der Beschlussvorlage, deren Entwurf der Nachrichtenagentur AFP vorliegt. Die bisher erzielten Erfolge bei der Eindämmung der Corona-Pandemie ließen „eine schrittweise Lockerung der Maßnahmen zu“. Gerade auch wegen des besonderen Schutzes der Religionsfreiheit im Grundgesetz sei es „geboten, Versammlungen zur Religionsausübung wieder zu ermöglichen“.

Öffnung unter anderem von Museen in Sicht

Auch Museen, Zoos, Botanische Gärten und Gedenkstätten sollen ihre Tore wieder für den Publikumsbetrieb öffnen können. Zu beachten seien aber auch hier „Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen“.

Noch keine Entscheidung strebt der Bund in der Frage einer bundesweit abgestimmten Öffnung von Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen und Sportstätten an. Die zuständige Fachminister von Bund und Ländern sollten hierzu bis zu den nächsten Spitzenberatungen am 6. Mai Beschlusskonzepte ausarbeiten. Dann soll auch über weitergehende Lockerungen und Öffnungen in anderen Bereichen entschieden werden.