Ein Ende des Alkoholverbots ist trotz der Lockerungen nicht in Sicht. Foto: Lichtgut/Kovalenko (Symbolbild)

Da mit steigendem Alkoholkonsum offenbar die Bereitschaft sinkt, sich an Vorsichtsmaßnahmen zu halten, behält die Stadt die Alkoholverbotszonen trotz der Lockerungen bei. Das Land gibt die Regeln vor.

Stuttgart - Die Lokale dürfen wieder öffnen, doch ein kühles Bier am Ufer des Feuersees trinken, daraus wird erst mal nichts. Denn auch wenn die Bundesnotbremse dank der nun schon an mehr als fünf Tagen unter 100 liegenden Inzidenz in Stuttgart von Donnerstag an außer Kraft ist und damit viele Öffnungen möglich werden, bleibt es beim Alkoholverbot an etlichen Stellen in der Stadt. Manch einer fragt sich nach dem Sinn, wenn doch Lokale auch wieder alkoholhaltige Getränke ausschenken dürfen.

Die Stadt Stuttgart begründet das mit den Erfahrungen aus mittlerweile mehr als 14 Monaten des Lebens unter Pandemiebedingungen: „Wo viel getrunken wird, wird gegen die Hygieneregeln verstoßen“, fasst der Pressesprecher Martin Thronberens die Beobachtungen der Sicherheitskräfte zusammen. Deswegen setze man auf das Alkoholverbot als einen Baustein im Kampf gegen die Coronapandemie. Es gilt an Orten, die besonders gerne als Treffpunkte für geselliges Beisammensein aufgesucht werden.

Das Verbot gilt zunächst für weitere vier Wochen

Die gesetzliche Grundlage steht in Paragraf 22 der Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg. Dort steht: „Der Ausschank und Konsum von Alkohol ist auf von den zuständigen Behörden festgelegten öffentlichen Plätzen verboten.“ Die Stadt hat die Plätze in einer Allgemeinverfügung festgelegt. Die neue gilt von Donnerstag an und hat eine Laufzeit von vier Wochen.

Wie lange das Alkoholverbot noch Bestand haben werde, stehe noch nicht fest, teilt der Pressesprecher mit. Die Stadtverwaltung mache das auch vom Umgang des Landes mit der Gastronomieöffnung abhängig: Die Lokale dürfen von Donnerstag an in der ersten Öffnungsstufe nur bis 21 Uhr offen sein. Das Alkoholverbot greift von 22 Uhr an. Wenn in der Gastrobranche weitere Lockerungen kommen, kann irgendwann auch das Alkoholverbot wieder fallen. Einen Inzidenzwert, der das auslösen würde, nennt die Stadt nicht.

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In der neuesten Fassung hat die Stadt zwei weitere Bereiche aufgenommen, die bislang noch nicht mit einem Alkoholverbot belegt gewesen waren: Die umfriedeten Flächen bei der Grabkapelle auf dem Württemberg und der Bereich am Römerkastell sind dazugekommen. Ein wichtiger Richtwert dafür seien die Erfahrungen der Polizei und Beschwerden der Bürgerinnen und Bürgern, die große Gruppen an Treffpunkten beobachtet haben.