Die Schilder sollen in Düsseldorf hängen bleiben. Foto: dpa/Marcel Kusch

Nach der Aufhebung einer stadtweiten Maskenpflicht infolge eines Eilantrags hat die Stadt Düsseldorf eine Regelung für Teile der Innenstadt erlassen.

Düsseldorf - Die Stadt Düsseldorf verzichtet nach einer gerichtlichen Niederlage auf eine neue generelle Maskenpflicht. Ab Mittwoch gilt sie nur noch „in stark frequentierten Teilen der Stadt“ wie der Altstadt, Teilen der Innenstadt sowie rund um den Hauptbahnhof. Das teilte die Verwaltung am Dienstag mit.

Die generelle Maskenpflicht war vergangene Woche eingeführt und am Montag vom Verwaltungsgericht als „rechtswidrig“ bezeichnet worden. Das Gericht hatte damit dem Eilantrag eines Bürgers stattgegeben.

Dort gilt die Regelung

In der Altstadt und den Haupteinkaufsstraßen in der Stadtmitte gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nun täglich zwischen 10 und 19 Uhr, rund um den Hauptbahnhof in der Zeit von 6 bis 22 Uhr.

Düsseldorfs Oberbürgermeister Stephan Keller (CDU) appellierte an die Bürger, weiter freiwillig eine Alltagsmaske auch außerhalb der nun festgelegten Gebiete zu tragen. Die bereits montierten Hinweisschilder sollen bleiben.