Die Bundesregierung plane unter anderem eine einmalige Betriebskostenpauschale von bis zu 5000 Euro. (Symbolbild) Foto: dpa/Monika Skolimowska

Bisher fielen Selbstständige ohne Mitarbeiter bei den Wirtschaftshilfen in der Corona-Krise teils durchs Raster - was der Regierung scharfe Kritik einbrachte. Nun reagieren die Minister Scholz und Altmaier.

Berlin - Die Bundesregierung will Solo-Selbstständigen etwa aus dem Kunst- und Kulturbereich in der Corona-Krise verstärkt helfen. Unter anderem sei eine einmalige Betriebskostenpauschale von bis zu 5000 Euro geplant, teilten Finanz- und Wirtschaftsministerium am Freitag mit. Zuerst hatte das ARD Hauptstadtstudio darüber berichtet. Die „Neustarthilfe“ soll für die Zeit von Dezember 2020 bis Ende Juni 2021 als eine einmalige Pauschale als steuerbarer Zuschuss gezahlt werden. Damit könnten Solo-Selbstständige, die bislang keine Fixkosten geltend machen konnten, aber dennoch hohe Umsatzeinbrüche hinnehmen mussten, im nächsten Jahr Unterstützung erhalten, hieß es.

Solo-Selbstständige sind Erwerbstätige, die eine selbstständige Tätigkeit ohne angestellte Mitarbeiter ausüben. Antragsberechtigt soll sein, wer im Rahmen der „Überbrückungshilfe III“, also eines weiteren Hilfspakets der Bundesregierung, keine sonstigen Fixkosten geltend machen kann und sein Einkommen in einem bestimmten Zeitraum vorwiegend aus selbstständiger Tätigkeit erzielt hat. Die „Neustarthilfe“ soll einmalig 25 Prozent des durchschnittlichen monatlichen Umsatzes im Jahr 2019 betragen, aber bei 5000 Euro gedeckelt sein. Diese Höchstsumme erreichen Solo-Selbstständige mit einem Jahresumsatz von etwa 35 000 Euro.

Einmalzahlung für Solo-Selbstständige

„Das Virus ist nicht besiegt und wird uns noch weit ins nächste Jahr hinein beschäftigen“, erklärte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD). Das zusätzliche Paket enthalte Verbesserungen für Branchen, die bislang weniger Unterstützung bekommen hätten. Zur Einmalzahlung für Solo-Selbstständige sagte er: „Das hilft gerade Selbstständigen aus der Kultur- und Veranstaltungsbranche, die von den Auftrittsbeschränkungen der Pandemie besonders gebeutelt sind.“

„Der Umfang der Überbrückungshilfe III wird erheblich erweitert“, führte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) aus. „Statt bislang maximal 50 000 Euro pro Monat beträgt die neue Förderhöchstsumme bis zu 200 000 pro Monat.“ Zur Kulturbranche sagte er: „Solidarität ist das Gebot der Stunde, und das gilt gerade auch für unsere kulturelle Identität, die wir in dieser schweren Krise nicht preisgeben dürfen.“

Die Neustarthilfe soll den Angaben zufolge im nächsten Jahr als Vorschuss ausgezahlt werden, auch wenn die konkreten Umsatzeinbußen noch nicht feststehen. Am Ende des Förderzeitraums müssen die Betroffenen dann eine Endabrechnung erstellen, es soll stichprobenweise nachgeprüft werden. Wenn der Umsatz in diesem Zeitraum bei mehr als der Hälfte des Referenzumsatzes - also des Schnitts von 2019 - liegt, muss der Vorschuss zumindest anteilig zurückgezahlt werden.