Ein Online-Gottesdienst in Baden. Foto: dpa/Uli Deck

Es ist nur ein erster Schritt in Richtung religiöser Normalität: In den Gotteshäusern im Südwesten werden bald wieder Gottesdienste gefeiert. Allerdings werden die Plätze für die Gläubigen sehr begrenzt sein.

Karlsruhe - Das religiöse Leben im Südwesten läuft nach wochenlanger Corona-Zwangspause bald wieder an. Voraussichtlich vom 10. Mai an können die Gläubigen wieder öffentliche Gottesdienste feiern - mit Auflagen. Dabei werde es aber nicht wie in anderen Bundesländern eine maximal erlaubte Zahl von Besuchern geben, sagte der Bischof der Evangelischen Landeskirche in Baden, Jochen Cornelius-Bundschuh, am Dienstagabend. Den Berechnungen werde ein Mindestabstand zwischen den Gläubigen von mehr als 1,5 Metern zugrunde gelegt. So ergebe sich für jedes Gotteshaus eine andere Kapazität.

Eine Desinfektion der Hände und der für den Gottesdienst verwendeten Gegenstände gehören zu den Voraussetzungen für die Wiederaufnahme der Gottesdienste. Die Vorstandschefin der Israelitischen Religionsgemeinschaft Württemberg, Barbara Traub, zeigte sich erleichtert über die Rückkehr eines gewissen religiösen Lebens. „Es war eine harte Zeit.“ Im Prinzip besteht seit Mitte März ein Versammlungsverbot für die Gotteshäuser.

Die vier Landesbischöfe, die beiden Israelitischen Religionsgemeinschaften und Islamverbände hatten jeweils separat an Schalt-Konferenzen mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) teilgenommen.

Auf gemeinsames Singen wird verzichtet

Auf das gemeinsame Singen werden die Kirchen wegen der möglichen Tröpfcheninfektion verzichten, wie Bischof Cornelius-Bundschuh mitteilte. Das Tragen von Masken werde nicht obligatorisch, sondern nur empfohlen. Die beiden christlichen Kirchen zögen an einem Strang. Nur beim Abendmahl gebe es Unterschiede, weil das protestantische Teilen von Wein und Brot hinsichtlich der Hygiene problematischer sei als die Gabe einer Hostie bei den Katholiken.

Lockerungen wolle das Land bei Beerdigungen und religiösen Veranstaltungen unter freiem Himmel veranlassen, erläuterte Traub. Statt wie bislang nur enge Angehörige und fünf Freunde dürften mit der geplanten neuen Corona-Verordnung des Landes voraussichtlich 50 Menschen Bestattungen beiwohnen. Bei religiösen Veranstaltungen unter freiem Himmel sollen bis zu 100 Teilnehmer erlaubt sein. Im Südwesten gebe es neben den Synagogen in Stuttgart, Esslingen und Ulm viele kleine Gebetsräume, wo die Abstandsregeln schwer umzusetzen seien, erläuterte Traub. Viele Gemeindeglieder gehörten zur Risikogruppe der älteren Menschen. Der Schutz des Lebens genieße aber im Judentum höchste Priorität.

Endgültige Vorgaben erwarten die Religionsgemeinschaften, nachdem Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten an diesem Donnerstag das Thema beraten haben. Die genaue Umsetzung liegt wie bei den meisten Corona-Vereinbarungen bei den Ländern.