Im sogenannten Eilverfahren haben viele Gerichte den Corona-Maßnahmen der Regierungen stattgegeben. Nun stehen immer mehr Hauptverfahren an – und manch ein Urteil fällt anders aus.
Stuttgart - Lange wird es nicht mehr dauern, dann steht auch in Baden-Württemberg auf dem Plan, was anderswo schon begonnen hat. Die Sachsen waren ganz vornedran. Bereits im April dieses Jahres hat das Oberverwaltungsgericht Bautzen erklärt, dass die von der sächsischen Landesregierung im April des Vorjahres beschlossenen Ausgangsbeschränkungen wegen Corona rechtswidrig gewesen seien. Nun hat Bayern nachgelegt.
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