Das Gericht sieht Anhaltspunkte, dass es bei Demos gegen die Coronaregeln eine „schwerwiegende Infektionsgefahr“ bestehe (Archivbild). Foto: dpa/Christoph Schmidt

Dürfen Städte unangemeldete Demos gegen Coronamaßnahmen verbieten? Ein Gericht hat nun entschieden, dass auch so genannte Spaziergänge untersagt werden dürfen.

Freiburg - Ein Gericht hat mehrere Eilanträge gegen ein Verbot unangemeldeter Corona-Proteste in Freiburg abgelehnt. Die seit Anfang Januar gültige Allgemeinverfügung sei „voraussichtlich rechtmäßig“, teilte das Verwaltungsgericht Freiburg am Montag zu dem Beschluss mit. Die Stadt dürfe solche Versammlungen demnach verbieten, da von ihnen „erhebliche Gesundheitsgefahren ausgingen“.

Bei Protesten Ende Dezember 2021 und Anfang Januar hätten sich ausreichend Anhaltspunkte dafür ergeben, dass es auch künftig bei solchen Versammlungen „zu einer schwerwiegenden Infektionsgefahr durch Nichttragen von Masken und durch Nichteinhalten von Abständen“ kommen werde, argumentierte das Gericht. Dass die als „Spaziergänge“ deklarierten Versammlungen nicht angemeldet worden seien, diene „offensichtlich“ dem Zweck, solche Auflagen der Stadt zu umgehen.

Der Beschluss ist nach Angaben des Gerichts nicht rechtskräftig. Die Antragsteller können demnach binnen von zwei Wochen Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim einlegen.