Dank der sinkenden Inzidenzzahlen wird die Corona-Verordnung in Stuttgart gelockert. Gaststätten dürfen beispielsweise bis 1 Uhr geöffnet bleiben. Foto: dpa/Nicolas Armer

Die sinkenden Inzidenzzahlen ermöglichen es der Stadt Stuttgart, von 7. Juni an weitere Lockerungen einzuführen. So kann das Gastgewerbe beispielsweise bis 1 Uhr öffnen.

Bad Cannstatt - Die Corona-Infektionszahlen in Stuttgart sinken. Am 5. Juni lag die 7-Tage-Inzidenz bei 34,3. Das Land hat eine Änderung der Corona-Verordnung verabschiedet. Danach ist es bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 50 an fünf aufeinander folgenden Tagen, frühestens zum 7. Juni, möglich, die dritte Öffnungsstufe zu starten. Diese Bedingungen sind in Stuttgart erfüllt, sodass ab heute weitere Lockerungen eintreten:

Gaststätten dürfen bis 1 Uhr nachts öffnen. Die Testpflicht für nicht vollständig Geimpfte oder Genesene entfällt aber nicht. Auch Vergnügungsstätten, Spielhallen, Wettvermittlungsstellen, Messen, Ausstellungen, Kongresszentren, Freizeitparks und e Freizeiteinrichtungen dürfen öffnen. Dies gilt auch für Bäder und Saunen. Kulturveranstaltungen, Vortrags- und Informationsveranstaltungen und Veranstaltungen des Arbeits-, Dienst- und Geschäftsbetriebs sind mit 500 Personen im Freien oder 250 Personen in geschlossenen Räumen möglich. Aber: Es gilt noch die Drei-G-(getestet, geimpft, genesen) – Regel. Für SchülerInnen ist die Vorlage eines von der Schule bescheinigten negativen Tests, der maximal 60 Stunden zurückliegt, für den Zutritt zu allen Angeboten ausreichend.

Kulturveranstaltungen mit Gästen

Der Betrieb von Sportanlagen und -stätten sowie von Fitness-, Yoga- und vergleichbaren Studios ist gestattet; für den organisierten Vereins- und Hochschulsport gilt dies auch außerhalb von Sportanlagen. Wettkampfveranstaltungen sind nun auch im Amateursport gestattet. Es dürfen im Freien bis zu 500 und in geschlossenen Räumen bis zu 250 Zuschauer dabei sein.

Weitere Infos unter www.stuttgart.de/corona.