Der Landkreis Calw überschritt zuletzt über mehrere Tage den Wert von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche und gilt daher als Hotspot (Symbolfoto). Foto: imago/Westend61/Christian Vorhofer

Mehrere Tage über der 200er-Schwelle: Von Mittwoch an dürfen Bewohner des Kreises Calw ihre Wohnung in der Nacht nur noch mit triftigem Grund verlassen.

Calw - Im Kreis Calw gilt von Mittwoch an eine nächtliche Ausgangssperre, Friseure und Solarien müssen schließen und es gibt weitere Einschränkungen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wurde am Dienstag verkündet, wie eine Sprecherin des Landkreises mitteilte. Die Ausgangsbeschränkung soll von 21 Uhr bis 5 Uhr gelten.

Das Verlassen des Hauses ist in dieser Zeit nur noch mit triftigem Grund möglich, wie in den Städten Mannheim, Heilbronn und Pforzheim, wo eine solche Regelung bereits greift. Als triftige Gründe gelten insbesondere die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, aber auch etwa die Teilnahme Ehrenamtlicher an Einsätzen von Feuerwehr und Rettungsdienst.

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Der Landkreis überschritt zuletzt über mehrere Tage den Wert von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche und gilt daher als Hotspot. Mit der neuen Verordnung setzt der Kreis einen Erlass des Sozialministeriums für sogenannte Corona-Hotspots um.

Neben der nächtlichen Ausgangssperre legt die neue Allgemeinverfügung auch fest, dass etwa Friseure und Solarien geschlossen werden müssen. Auch Sportstätten für den Schulbetrieb können vorerst nicht mehr genutzt werden. Bereits am vergangenen Freitag hatte der Landkreis Calw ein Veranstaltungsverbot erlassen. Außerdem gilt seither das Verbot besonderer Verkaufsveranstaltungen durch den Einzelhandel.