Wer beim Besuch eines Lokals falsche Kontaktdaten angibt, dem droht künftig ein Bußgeld. Foto: dpa/Marijan Murat

Wirte und Veranstalter müssten die Kontakt-Angaben ihrer Gäste künftig „auf Glaubwürdigkeit und Richtigkeit“ überprüfen. Doch Personalausweiskontrollen wird es nicht geben. Daher seien die Gäste in der Pflicht.

Stuttgart - Der baden-württembergische Hotel- und Gaststättenverband hat an Wirte und Restaurantbesucher appelliert, die Corona-Besucherlisten korrekt zu erfassen. Die Gäste sollten ihren Namen und die Adresse wahrheitsgemäß angeben, mahnte ein Verbandssprecher am Mittwoch in Stuttgart an. Hintergrund ist der Plan, dass Gästen bei falschen persönlichen Angaben künftig ein Bußgeld von mindestens 50 Euro drohen soll.

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Wirte und Veranstalter müssten die Angaben künftig „auf Glaubwürdigkeit und Richtigkeit“ überprüfen, hatte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Dienstagabend erklärt. Bei ihrer Schalte hatten sich die Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zuvor unter anderem auf das Mindestbußgeld geeinigt. Wie das nun im Südwesten umgesetzt wird, ist völlig offen.

Keine Rechtsgrundlage für Personalausweiskontrollen

Eine Sprecherin des Sozialministeriums sagte, die Corona-Verordnung müsse entsprechend überarbeitet werden. Die juristischen Details würden nun auf Arbeitsebene ausgearbeitet und müssten dann zeitnah vom Kabinett beschlossen werden. Erst dann treten die Regelungen auch in Kraft. Der Sprecher des Hotel- und Gaststättenverbandes betonte: „Wirte dürfen und wollen auch nicht die Personalausweise kontrollieren.“ Dafür gebe es keine Rechtsgrundlage.