„Worüber ich wirklich unglücklich bin, sind diese Mallorca-Flüge“, sagte Kretschmann am Dienstag (Archivbild). Foto: imago images/Arnulf Hettrich

Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat sich am Dienstag zu den Corona-Beschlüssen von Bund und Ländern geäußert. Zu Mallorca-Reisen hat er eine klare Meinung.

Stuttgart - Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hätte sich von der Bund-Länder-Schalte ein härteres Vorgehen zur Vermeidung von Mallorca-Reisen gewünscht. Man sei „außerordentlich unglücklich und besorgt“ über die Entwicklung bei dem Thema, sagte Kretschmann am Dienstag in Stuttgart. „Damit bin ich total unzufrieden.“ Kretschmann kritisierte in dem Zusammenhang den Bund. „Ich hätte mir auch, ich sag’s jetzt mal, die Kreativität der Bundesregierung gewünscht, dass wir das verhindert bekommen.“

Die Bundesregierung hatte die Lieblingsinsel der Deutschen vor einer guten Woche von der Liste der Risikogebiete gestrichen und die Reisewarnung wegen stark gesunkener Infektionszahlen aufgehoben. Damit entfiel auch die Testpflicht und die Quarantäne für Rückkehrer. Das hat zu einem Buchungsboom geführt, aber auch zu hitzigen Diskussionen, ob man damit einen neuen Infektionsherd riskiert. Nach den jüngsten Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz sollen nun aber auch Rückkehrer aus Nichtrisikoländern getestet werden.

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Es könne nicht im Sinn der Pandemie sein, dass Leute massenhaft in Urlaub flögen, sagte Kretschmann. Die Mallorca-Reisen seien eins der Hauptstreitthemen der Konferenz gewesen. Man hoffe nun wenigstens auf die Umsetzung der Testpflicht. Die Bundesregierung müsse nun mit den Fluglinien, die massiv unterstützt worden seien, reden.

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Die Möglichkeit bei Mallorca-Reisen bringe die Politik in schwere Argumentationsprobleme, sagte Kretschmann. „Wie soll ich jemanden erklären, dass er nach Mallorca fliegen darf aber nicht in das Ferienhaus an der Ostsee?“ Selbst die Spanier dürften nicht nach Mallorca. „Das kann man einfach letztlich nicht verstehen.“ Er begründete die Lage mit den geltenden Rechtsnormen, die in Gebieten mit niedrigen Inzidenzen keine Restriktionen erlauben würden.