Der Angeklagte hat auf schuldig plädiert. Foto: AFP/MARK MITCHELL

Ein Jahr lang hat der Angeklagte im Fall des Terroranschlags von Christchurch auf nicht schuldig plädiert. Nun erklärt er sich des 51-fachen Mordes für schuldig. Für die Überlebenden und Angehörigen der Opfer ist das erleichternd.

Wellington - Ein Jahr nach dem Terroranschlag im neuseeländischen Christchurch hat der Angeklagte überraschend auf schuldig plädiert. Der 29-jährige Australier bekannte sich am Donnerstag bei einer Anhörung vor dem Obersten Gericht in Christchurch per Videoschalte aus seiner Gefängniszelle des 51-fachen Mordes, 40-fachen versuchten Mordes und des Terrorismus schuldig. Zuvor hatte er stets auf nicht schuldig plädiert.

Dem selbsterklärten Rassisten werden Angriffe auf zwei Moscheen am 15. März 2019 vorgeworfen. Es handelte sich um den tödlichsten Anschlag in der modernen Geschichte Neuseelands. Der Angeklagte soll im Juni vor Gericht gestellt werden, einen Termin für das Urteil gibt es noch nicht. Ihm droht lebenslange Haft. Richter Cameron Mander muss unter anderem entscheiden, nach wie vielen Jahren der Tatverdächtige erstmals einen Antrag auf Umwandlung zur Bewährungsstrafe stellen darf.

Opfer hofft auf härteste Strafe

Für die Familien der Opfer ist das Schuldeingeständnis eine Erleichterung. „Ehrlich gesagt, versuche ich immer noch zu verarbeiten, was gerade passiert ist“, sagte Aya al-Umari, deren Bruder Hussein bei dem Anschlag auf die Al-Noor-Moschee getötet wurde. Einerseits habe sie weitere Details zum Geschehen während des Prozesses herausfinden wollen, andererseits sei sie erleichtert, sich nicht dem Trauma des Prozesses aussetzen zu müssen.

Temel Atacocugu, der in der gleichen Moschee neun Mal angeschossen wurde und überlebte, sagte, er sei überrascht von der Wende und hoffe, Richter Mander entscheide sich für die härteste Strafe, um sicherzustellen, dass Derartiges nicht erneut passiere. Über den Tatverdächtigen sagte er: „Ich bin froh, dass er akzeptiert hat, schuldig zu sein.“

Täter filmt abscheuliche Tat

Viele hatten befürchtet, der Tatverdächtige werde den Prozess als Plattform zur Verbreitung seiner Ansichten nutzen. Diese waren in einem 74 Seiten umfassenden Schreiben kurz vor dem Anschlag im Internet veröffentlicht worden.

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In Folge des Anschlags waren in Neuseeland bestimmte halbautomatische Waffen verboten worden. Weltweit wurden im Anschluss auch Richtlinien zur Live-Übertragung von Videos in sozialen Medien verändert. Der Täter hatte die Angriffe in den zwei Moscheen per Helmkamera gefilmt und live auf Facebook übertragen. Hunderttausende sahen das Video.