Bayern ist Bier-Land. Dementsprechend rigoros geht die Politik mit dem Thema Cannabis um – auch nach der Legalisierung. Auf Volksfesten ist die Droge verboten.
Kiffen und Saufen – das verträgt sich nicht. Nicht erst, seit das Rauchen eines Joints in Deutschland legal ist, raten Suchtmediziner und andere Experten dringend vom sogenannten Mischkonsum ab. Die Frage danach, ob man auf einem Fest – böswillige Kommentatoren schreiben auch mal von „kollektiven Besäufnissen“ – wie dem Cannstatter Wasen oder dem Oktoberfest in München zur Maß unbedingt noch einen Dübel anzünden muss, erübrigt sich also – eigentlich.
Einem 23-Jährigen war es bei einem Besuch auf der Wiesn in dieser Woche aber nach einer „Sportzigarette“ – kaum brannte der Joint, rückte auch schon die Polizei an. Der junge Mann aus München musste mit auf die Wiesn-Wache, er wurde angezeigt, durfte dann aber wieder seiner Wege gehen. Ob er – davor oder danach – noch Bier getrunken hat, ist nicht bekannt.
Cannabis auch auf dem Cannstatter Wasen verboten
So oder so: Zwar wird beispielsweise auch beim Cannstatter Volksfest auf dem Wasen eine harte Linie contra Cannabis gefahren. Wirte und der Veranstalter haben Marihuana in den Festzelten und auf dem gesamten Gelände in der sogenannten Benutzungsordnung festgeschrieben. In Bayern blickt man auf das Thema Cannabis aber nochmal ein ganzes Stück kritischer. Im Juli hatte der Landtag das „Bayerische Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz“ verabschiedet, das den Konsum von Cannabis auf Volksfesten generell verbietet.
Im Grunde sei das gar nicht nötig gewesen, argumentieren Kritiker. Denn im „Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis“ stand bereits geschrieben, dass das Kiffen „in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben“, verboten ist. Und auf dem größten Volksfest der Welt dürfte das praktisch immer der Fall sein – zumindest tagsüber.
Cannabis beim Oktoberfest: Es drohen saftige Bußgelder
Wer auf der Wiesn dennoch dabei erwischt wird, wie er Gras raucht – nur das Rauchen ist per Gesetz verboten, andere Konsumarten nicht – begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit Geldbuße bis zu 1500 Euro, im Wiederholungsfall sogar bis 5000 Euro rechnen.
Wiesnchef Clemens Baumgärtner, der im Übrigen selbst Mitglied in der CSU ist, zeigte sich schon vor Wiesn-Beginn zufrieden. Das Verbot sei die klare Konsequenz aus dem Cannabis-Gesetz des Bundes, das vorsehe, das Kinder und Jugendliche schützen solle. „Nichts anderes passiert jetzt auf der Wiesn.“
Kritiker werfen CSU, Freien Wählern und AfD, die das Gesetz gemeinsam verabschiedet haben, hingegen Scheinheiligkeit vor. Es gehe nur um Symbolpolitik – nicht darum, wirklich etwas für den Schutz von Minderjährigen zu tun, geschweige denn echte Drogenpolitik zu betreiben. SPD und Grüne sprachen von „Symbolpolitik“.
Cannabis-Legalisierung: Was erlaubt ist und was nicht (Deutschland)
- Erlaubt sind Besitz und Anbau der Droge für Volljährige zum Eigenkonsum, aber nur in begrenzten Mengen und mit Tabuzonen fürs Kiffen etwa auf Spielplätzen, in Schulen, Kitas und in Sichtweite davon.
- Wer dagegen fahrlässig oder mit Vorsatz verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Und geahndet werden kann das laut Gesetz mit einer Geldbuße von bis zu 30 000 Euro. Das heißt aber nicht, dass es immer so teuer wird.
- Als untere Grenze sieht das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten einen Mindestbetrag von fünf Euro vor, wie das Bundesjustizministerium erläutert. Der mögliche Höchstbetrag einer Geldbuße ergibt sich aus der im Cannabisgesetz vorgesehenen Obergrenze.
- Innerhalb dieses Rahmens bestimmt dann die zuständige Behörde die im Einzelfall angemessene Geldbuße, wie es weiter heißt. Und den Ländern stehe es auch frei, sich mit anderen interessierten Ländern zusammenzutun, um ein gemeinsames Vorgehen – etwa den Erlass eines Bußgeldkatalogs – zu erörtern.
- Basis für die konkrete Höhe einer Geldbuße ist ganz grundsätzlich die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit, um die es geht. Die Buße soll auch einen wirtschaftlichen Vorteil übersteigen, der möglicherweise aus einem Verstoß hervorgegangen ist.
Cannabis in Bayern: Was gilt?
- Im Freistaat ist bereits klar, welche Bußgelder für Cannabis-Verstöße drohen: 1000 Euro beispielsweise für das Kiffen in Gegenwart von Kindern. Das geht aus einem Bußgeldkatalog des Landesgesundheitsministeriums hervor, der seit dem 1. April gilt.
- Außerdem verbietet Bayern das Kiffen auf Volksfesten und in Biergärten komplett und ausnahmslos.
- Zudem gibt es ein Kiff-Verbot für den Englischen Garten in München und den Hofgarten Bayreuth.
Cannabis, Koks und Bier auf der Wiesn
Dass sich Menschen auf dem Oktoberfest täglich um den Verstand – manche ins Koma – trinken, ist bekannt. Aber Bier gilt in Bayern gemeinhin nicht als „Droge“, da es legal zu haben ist. Was medizinisch ratsam wäre, wenn es um den Konsum des Gerstensafts geht, steht auf einem anderen Blatt.
Deshalb dreht sich die Debatte, ob es auf dem Oktoberfest ein „Drogenproblem“ gibt, eher um Cannabis und auch um Kokain. Beim weißen Pulver gab es offenbar in den vergangenen Jahren eine massive Zunahme. Im Netz kursieren Videos, in denen Wiesn-Besucher unverblümt selbst in den Zelten „Lines“ ziehen. Häufig soll es sich dabei um Gäste aus dem Ausland handeln, berichtet beispielsweise die Süddeutsche Zeitung. Im vergangenen Jahr machten Betäubungsmittelverstöße etwa ein Drittel aller Anzeigen aus, die die Polizei auf und am Rande der Wiesn schrieb. 202 Fälle waren es 2022, 368 im vergangene Jahr. Hauptsächlich ging es laut Polizei um geringe Mengen von Cannabis.
Cannabis auf der Wiesn naschen oder mitführen?
Das bayrische Gesetz verbietet lediglich das „Rauchen von Tabakwaren und Cannabisprodukten, einschließlich jeglicher mit synthetischen Cannabinoiden versetzter Stoffe“. Heißt: Sogenannte „Edibles“, mit THC versetzte Naschereien, sind davon nicht berührt. Zudem darf auch auf dem Festgelände Cannabis mitgeführt werden – so lange es nicht mehr als die erlaubten 25 Gramm sind.
Die Polizei hatte schon vor Beginn der Wiesn angekündigt, dass sie das Gras aber gegebenenfalls konfiszieren werde, wenn davon auszugehen ist, dass es später noch auf dem Fest geraucht wird. Und noch eine Ausnahme gibt es: als rauchfreie Zone ausgenommen ist „der private Aufenthaltsbereich auf dem Volksfest beruflich Beschäftigter“.