Für die Wehrbeauftragte des Bundestages, Eva Högl, ist das Beschaffungswesen der Bundeswehr „zu behäbig“. Foto: dpa/Wolfgang Kumm

Eva Högl äußert sich kritisch zum langsamen Beschaffungstempo der Bundeswehr. So sei bei den Soldaten noch kein Cent aus dem Sondervermögen angekommen.

Die Wehrbeauftragte des Bundestages, Eva Högl, hat das langsame Tempo hin zu einer vollständigen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr kritisiert. „Zwar sind die ersten Projekte auf dem Weg. Doch ist bei unseren Soldatinnen und Soldaten 2022 noch kein Cent aus dem Sondervermögen angekommen. Zu behäbig ist das Beschaffungswesen“, schreibt die SPD-Politikerin in ihrem am Dienstag in Berlin vorgestellten Jahresbericht. Högl stellt fest: „Die Lastenbücher der Truppe sind voller geworden, die Bekleidungskammern, Munitionsdepots und Ersatzteillager hingegen nicht.“

Dabei habe es selten einen so großen gesellschaftlichen Konsens gegeben, wie nach der von Kanzler Olaf Scholz (SPD) als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine ausgerufenen Zeitenwende, so Högl. Sie plädiert mit Hinweis auf Expertenstimmen auf einen Finanzierungsrahmen, der deutlich über die 100 Milliarden aus dem Sondertopf hinausgeht. „Die 100 Milliarden Euro allein werden nicht ausreichen, sämtliche Fehlbestände auszugleichen, dafür bedürfte es nach Einschätzung militärischer Expertinnen und Experten einer Summe von insgesamt 300 Milliarden Euro.“

Zahl der Bewerbungen rückläufig

Die Wehrbeauftragte blickt besorgt auf die Personalstärke in der Bundeswehr und hat Zweifel daran, dass bis zum Jahr 2031 die Zielstärke von 203.000 Soldatinnen und Soldaten erreicht werden kann. Die Personalstärke habe im vergangenen Jahr 183.051 betragen, ein leichtes Minus gegenüber 2021 (183.695 Soldaten).

Beim Bewerberaufkommen sei ein Minus von elf Prozent zu verzeichnen. Darüber hinaus werden das Potenzial und der Nachholbedarf bei der Einstellung von Frauen nicht ausgeschöpft. Högl: „Selbst inklusive des Sanitätsdienstes liegt der Anteil der Soldatinnen erst bei 13,21 Prozent.“

Die Wehrbeauftragte hilft nach Artikel 45b des Grundgesetzes dem Bundestag bei der parlamentarischen Kontrolle der Streitkräfte. Sie gilt aber auch als Anwältin der Soldaten, die sich jederzeit an sie wenden können.