Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe musste alte Rechtssätze auf die Realität des Internets anwenden. Foto: dpa/Uli Deck

Im Jahr 1982 wurde ein Mann wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Bis heute findet sich sein Name im Netz. Das Bundesverfassungsgericht hat den Fall nun zum Anlass genommen, das Recht auf Vergessen im Internet näher zu definieren.

Karlsruhe - Es ist noch gar nicht so lange her, da waren Informationen ein sehr flüchtiges Gut. Wer sich seine Zeitung nicht Jahrzehnte lang im Keller aufbewahrte, der hatte große Teile des Inhalts schon bald wieder vergessen. In der Bibliothek sind die Bände zwar archiviert worden, doch die Suche nach Nachrichten von einst ist dort mühsam gewesen.