Der Bundestag hatte 2018 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen beschlossen, dass alle Parteien zusammen jährlich 25 Millionen Euro mehr bekommen sollen. (Archivbild) Foto: dpa/Uli Deck

AfD-Bundestagsabgeordnete dürfen einer Klage der Opposition gegen die Neuregelung der Parteienfinanzierung nicht beitreten. Ein solcher Schritt sei gesetzlich nicht vorgesehen, so das Gericht in Karlsruhe.

Karlsruhe - Die AfD im Bundestag darf nicht eigenmächtig mit den anderen Oppositionsfraktionen gegen die Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung durch Union und SPD klagen. 30 aktuelle und frühere AfD-Abgeordnete hatten beim Bundesverfassungsgericht ihren Beitritt zu einer 2018 eingereichten Normenkontrollklage von FDP, Linken und Grünen beantragt. Ein solcher Schritt sei aber gesetzlich nicht vorgesehen, teilte das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe mit. Außerdem hätten die anderen drei Oppositionsfraktionen einem Anschluss der AfD nicht zugestimmt. (Az. 2 BvF 2/18)

Der Bundestag hatte im Juni 2018 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen beschlossen, dass alle Parteien zusammen jährlich 25 Millionen Euro mehr bekommen sollen. Das entsprach einer Aufstockung von 165 auf 190 Millionen Euro. Begründet wurde das vor allem mit neuen Anforderungen durch die Digitalisierung. Die Opposition fühlte sich überrumpelt und kritisierte das Vorgehen. Die AfD-Fraktion hatte 2018 auch eine eigene Organklage eingereicht.