Ab der 7. Klasse konnten Schülerinnen und Schüler ihre Stimme abgegeben. Foto: dpa/Mohssen Assanimoghaddam

Bei der Juniorwahl durften auch Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahre wählen. An Deutschlands Schulen wurde die Bundestagswahl simuliert. Das Ergebnis überrascht.

Berlin - Noch dürfen Jugendliche unter 18 Jahren nicht an der Bundestagswahl teilnehmen. Doch dank der Juniorwahl konnten auch die minderjährigen Schülerinnen und Schüler trotzdem ihre Stimme abgeben. Vorbereitet durch ihre Lehrer dürfen sich alle Jugendlichen ab der siebten Klasse, deren Schulen sich erfolgreich bei dem Projekt angemeldet haben, als Wählerinnen und Wähler ausprobieren. Die Klassenzimmer verwandeln sich in Wahllokale, in den die Schüler auf realitätsgetreuen Wahlzetteln ihre Erst- und ihre Zweitstimme abgeben.