Haltet 1,50 Meter Abstand zu Radfahrern, wird auf der elektronischen Anzeige an der B 10 angemahnt. Nur: Radfahrer gibt es nicht auf der Bundesstraße. Foto: Elke Hauptmann

Die Stadt Stuttgart wirbt bewusst auch an Straßen, auf denen keine Radfahrer unterwegs sind, für den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,50 Metern. Autofahrer sollen sensibilisiert werden.

Wangen - S o ma ncher Autofahrer, der die B 10 in Richtung Stuttgart-Zentrum befährt, staunt nicht schlecht über die elektronische Anzeige am rechten Fahrbahnrand: „Mehr Abstand, mehr Sicherheit“ heißt es da auf dem digitalen Hinweisschild auf Höhe des Großmarktes in Wangen. Und zwischen dem markigen Slogan zeigt ein Pfeil zwischen einem Auto und einem Radfahrer mindestens 1,50 Meter an.

Aber da stimmt doch etwas nicht! Radfahrer auf der Bundesstraße? Die sucht man dort vergeblich, denn Fahrradfahren ist auf der viel befahrenen Straße verboten. Nicht umsonst verläuft parallel zur Hauptverkehrsachse ein separater Radweg. Dennoch wirbt die Stadt Stuttgart an dieser Stelle für gegenseitige Rücksichtnahme. Und zwar ganz bewusst: Der Hinweis auf der sogenannten Variotafel ist Teil der städtischen Kampagne, um die Verkehrssicherheit von Radfahrern zu erhöhen. „Um möglichst viele Autofahrer für das Thema zu sensibilisieren, wirbt die Stadt auch an Standorten, an denen keine Radfahrer unterwegs sind, für die Einhaltung von 1,50 Metern Abstand“, sagt Martin Thronberens, ein Sprecher der Stadtverwaltung.

Die Anfang Mai gestartete Sicherheitskampagne steht unter dem Motto „Miteinander läufts besser“. Unter anderem kommen Brückenbanner, Plakate und digitale Medien zum Einsatz. An städtischen Fahrzeugen werden 450 Aufkleber angebracht, um auf eine neue Vorschrift hinzuweisen: Dass Autofahrer beim Überholen von Radfahrern mindestens 1,50 Meter Abstand halten müssen, ist gesetzlich seit November vergangenen Jahres festgeschrieben. Früher war in der Straßenverkehrsordnung lapidar ein „ausreichender Seitenabstand“ beim Überholen von Radfahrern vorgeschrieben. Nun sind 1,50 Meter innerorts und zwei Meter außerorts die Vorschrift.