Die historische Gedenktafel am BGH beschäftigt die Wissenschaft. Foto: dpa/Uli Deck

Ein Großteil der ehemaligen Reichsgerichtsräte und Reichsanwälte, an die am BGH mit einer Gedenktafel erinnert wird, war stark in nationalsozialistisches Unrecht verstrickt. Das geht aus aktuellen wissenschaftlichen Untersuchungen hervor.

Ein Großteil der ehemaligen Reichsgerichtsräte und Reichsanwälte, an die mit einer historischen Gedenktafel am Bundesgerichtshof (BGH) erinnert wird, war nach wissenschaftlichen Untersuchungen stark in nationalsozialistisches Unrecht verstrickt. Ein kleiner Teil sei mittelmäßig bis wenig belastet gewesen, sagte der Mainzer Rechtshistoriker Andreas Roth am Montag bei einem Symposium zum weiteren Umgang mit der umstrittenen Tafel in Karlsruhe. Nur einzelne der 34 nach Kriegsende in Internierungslagern gestorbenen Juristen seien gar nicht belastet gewesen.

BGH-Präsidentin Bettina Limperg will im Rahmen eines größeren Aufarbeitungsprojekts zum NS-Erbe des Gerichtshofs eine Antwort darauf finden, was mit der Tafel passieren soll. Die Marmortafel, die sich seit 1957 im historischen Hauptgebäude des BGH befindet, erinnert an „34 Mitglieder des Reichsgerichts und der Reichsanwaltschaft, die in den Jahren 1945 und 1946 in den Lagern Mühlberg an der Elbe und Buchenwald umgekommen sind“. Sie waren nach Ende des Zweiten Weltkriegs von der sowjetischen Geheimpolizei verhaftet worden und starben größtenteils an den Haftbedingungen.