Kann Facebook die Nutzer zur Verwendung von Klarnamen verpflichten? Foto: dpa/Mohssen Assanimoghaddam

Der Bundesgerichtshof hat sich mit Facebook befasst: Der dritte Zivilsenat verhandelte über die Frage, ob Facebook seine Nutzer verpflichten kann, in dem sozialen Netzwerk mit dem echten Namen aufzutreten.

Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich am Donnerstag mit Facebook befasst: Der dritte Zivilsenat verhandelte über die Frage, ob Facebook seine Nutzer verpflichten kann, in dem sozialen Netzwerk mit dem echten Namen aufzutreten. Geklagt hatten eine Frau und ein Mann, die Pseudonyme nutzten und deren Konten daraufhin gesperrt worden waren.

Knackpunkt ist vermutlich der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Als beide Facebook beitraten und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zustimmten, war die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) noch nicht in Kraft. Wie der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann in der Verhandlung andeutete, könnte das entscheidend sein. Das deutsche Telemediengesetz ist diesbezüglich ein wenig vage formuliert: Ein Diensteanbieter müsse eine Nutzung unter Pseudonym ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar sei, heißt es darin.

In der DSGVO gibt es keine entsprechende Regelung. Möglich wäre also beispielsweise, dass die entsprechenden Klauseln in den AGB von Facebook in alten Verträgen unwirksam sind - in neueren Verträgen, die nach dem Inkrafttreten der DSGVO im Mai 2018 abgeschlossenen wurden, aber nicht.

Entscheidung wohl erst im Januar

Der Anwalt der beiden Kläger argumentierte mit der Freiheit der Meinungsäußerung, die gegen das monetäre Interesse von Facebook an den Nutzerdaten abzuwägen sei. Auch in der analogen Welt sei es möglich, beispielsweise anonym wählen zu gehen, sagte er. Für manche Menschen, die etwa von autoritären Regimes verfolgt würden, könne eine Klarnamenpflicht gefährlich werden.

Facebooks Anwalt hielt dagegen, dass Millionen Nutzer, die keine Regimekritiker seien, sich eher von anonymen Hasspostings und Shitstorms bedroht fühlten. Mit einer Klarnamenpflicht könnten diese in den Griff zu bekommen sein. Facebook sei keine öffentliche Straße, sondern ein privates Unternehmen und könne für seine Nutzung bestimmte Regeln aufstellen. Auch argumentierte er, dass Facebook auch ohne vertragliche Grundlage die Nutzung des echten Namens verlangen dürfe.

Eine Entscheidung wird für Donnerstag nicht mehr erwartet. Herrmann kündigte an, dass diese wahrscheinlich nach Weihnachten verkündet werden soll, voraussichtlich am 27. Januar.