Die AfD darf vorerst nicht als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft werden, Foto: AFP/TOBIAS SCHWARZ

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als Verdachtsfall einstufen oder so behandeln. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln in einem am Freitag verkündeten Beschluss.

Berlin/Köln - Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD bis zum Abschluss eines Eilverfahrens vor dem Kölner Verwaltungsgericht nicht als rechtsextremistischen Verdachtsfall einordnen und beobachten.

Das geht aus einem Beschluss des Gerichts vor, der den Prozessbeteiligten am Freitag zugestellt wurde.

Das Bundesamt hatte die Verfassungsschützer der Länder diese Woche intern über eine Hochstufung der Partei zum Verdachtsfall informiert, öffentlich jedoch nichts dazu bekanntgegeben.