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In gut vier Wochen sollen so gut wie alle Corona-Schutzmaßnahmen wegfallen. Baden-Württemberg trägt das zwar mit. Aber Kretschmann warnt vor einer „Öffnung ohne Absicherung“ und dringt auf Nachbesserungen.

Stuttgart - Baden-Württemberg zieht bei den von Bund und Ländern geplanten weitreichenden Lockerungen der Corona-Maßnahmen grundsätzlich mit. In dem von Bund und Ländern am Mittwoch beschlossenen Drei-Stufen-Plan heißt es: „In einem dritten und letzten Schritt ab dem 20. März 2022 sollen alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen entfallen, wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt.“

Allerdings dringt Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) darauf, dass die Länder auch nach dem 20. März noch tiefgreifende Corona-Maßnahmen verfügen können. Er ließ in das Beschlusspapier eine entsprechende Protokollerklärung einfügen. Damit die Länder ihre Möglichkeiten behalten, müsste die Koalition aus SPD, Grünen und FDP im Bundestag einen neuen Beschluss des Infektionsschutzgesetzes herbeiführen. Ansonsten könnten die Länder nicht mal mehr das Tragen von Masken vorschreiben.

Protokollerklärung abgegeben

Bund und Länder beschlossen am Mittwoch zudem, dass in einem ersten Schritt Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene komplett wegfallen. Die Zugangsregel im Einzelhandel nur für Geimpfte und Genesene (2G) soll gekippt werden - im Südwesten war diese Regel noch in der Alarmstufe II vorgesehen. Es müssten im Handel aber medizinische Masken getragen werden.

In einem zweiten Schritt soll demzufolge ab dem 4. März der Zugang zur Gastronomie und Hotellerie nicht nur Geimpften und Genesenen, sondern auch Personen mit negativem Test (3G) ermöglicht werden. Bei überregionalen Großveranstaltungen - inklusive Sport - soll gelten: im Innenbereich eine Auslastung bis 60 Prozent der Höchstkapazität, das heißt maximal 6000 Zuschauer. Im Außenbereich sollen bis zu 75 Prozent der Höchstkapazität, maximal 25 000 Zuschauer, zugelassen werden.

In der Protokollerklärung des Lande heißt es: „Baden-Württemberg fordert die Bundesregierung auf, mit Blick auf das Infektionsschutzgesetz eine Lösung auf den Weg zu bringen, die es den Ländern ermöglicht, auch nach dem 19. März 2022 notwendige Infektionsschutzmaßnahmen zu ergreifen.“

Instrumentenkasten müsse gefüllt bleiben

Kretschmann dringt schon länger darauf, dass der „Instrumentenkasten“ der Länder für den Ernstfall gefüllt bleiben müsse. Baden-Württemberg mahnt in der geplanten Protokollerklärung: „Die gemeinsam von Bund und Ländern angestrebten Öffnungsschritte erfordern eine Absicherung durch geeignete Maßnahmen. Zudem muss gewährleistet werden, dass die Länder auf den hoffentlich nicht eintretenden Fall unerwartet stark ansteigender Fälle mit einer Überlastung der Krankenversorgung angemessen reagieren können. Eine Öffnung ohne Absicherung widerspricht dem Vorsorgeprinzip.“

Das Land fordert deshalb, dass es auch nach dem 20. März möglich bleiben müsse, Kultur- und Sportveranstaltungen zu untersagen oder die Zuschauerzahl zu beschränken. Zudem sollen Arbeitgeber ihre Beschäftigten auch weiter testen können.

Zudem sprach sich die Landesregierung zusammen mit Hessen für ein Impfregister aus. In der Protokollnotiz heißt es: „Hessen und Baden-Württemberg halten ein Impfregister für erforderlich, um zukünftig pandemischen Lagen wirksam begegnen zu können.“