Auf den Weihnachtsmarkt darf nur, wer geimpft oder genesen ist. Foto: imago//Michael Gstettenbauer

Um die dramatische Pandemielage in den Griff zu bekommen, legen Bund und Länder jetzt deutlich nach. Von den Maßnahmen werden auch Silvesterfeiern betroffen sein. Wer nicht immunisiert ist, muss im Alltag mit erheblichen Einschränkungen rechnen.

Berlin - Die Zahl der Corona-Neuinfektionen erreicht immer noch schwindelerregende Höhen, die Krankenhäuser arbeiten vielerorts am Limit. Bund und Länder haben deshalb am Donnerstag beschlossen, den Druck auf Ungeimpfte massiv zu erhöhen. In einer Schaltkonferenz legten die scheidende Kanzlerin Angela Merkel (CDU), ihr designierter Nachfolger Olaf Scholz (SPD) sowie die Ministerpräsidenten neue Maßnahmen fest. Ein Überblick.

Gastronomie und Freizeit Restaurants, Kneipen, Kinos, Theater, Konzerte: Nur wer geimpft oder genesen ist, soll fortan noch Zugang erhalten. Bundesweit gilt bald in allen Einrichtungen und Veranstaltungen des Freizeit- und Kultursektors die 2-G-Regel – und zwar unabhängig von der Inzidenz. Ergänzend können die Länder einen aktuellen Coronatest vorschreiben. Ausnahmen für bestimmte Gruppen sowie Kinder und Jugendliche sind möglich. Für diesen und für alle anderen Beschlüsse von Donnerstag gilt, dass die Länder die Absprachen der Bund-Länder-Runde in ihre Landesverordnungen übertragen müssen. Es handelt sich um Mindeststandards. Den Ländern steht frei, strengere Maßnahmen zu beschließen. Die Einhaltung aller Vorschriften soll streng kontrolliert werden.

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Einkaufen Die 2-G-Regeln werden auch auf den Einzelhandel ausgeweitet, ebenfalls bundesweit und inzidenzunabhängig. Ausnahmen gibt es nur noch für Läden des täglichen Bedarfs wie Supermärkte oder Drogerien. Geschäfte müssen den Zugang kontrollieren.

Kontaktbeschränkungen Kommen Geimpfte und Genesene im privaten Rahmen zusammen, gibt es keine Obergrenze. Sehr wohl aber dann, wenn Ungeimpfte dabei sind: Dann sind Treffen im privaten wie im öffentlichen Raum auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts zu beschränken. Kinder bis zum Ende des 14. Lebensjahres sind hiervon ausgenommen.

Fußball und Großveranstaltungen Bilder wie jene aus Köln, wo am vergangenen Bundesliga-Wochenende 50 000 Fans im Stadion waren, soll es erst einmal nicht mehr geben. Für überregionale Großveranstaltungen aller Art wird eine Begrenzung der Auslastung sowie eine maximale Teilnehmerzahl festgelegt. In geschlossenen Räumen dürfen höchstens 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden, maximal haben 5000 Zuschauer Zutritt. Auch im Freien gilt die Beschränkung auf 30 bis 50 Prozent der Kapazität, hier sind 15 000 Zuschauer erlaubt. Zutritt haben nur Geimpfte und Genesene, sie müssen eine medizinische Maske tragen. Ein Test kann vorgeschrieben werden. „In Ländern mit einem hohen Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden“, heißt es im Beschluss.

Schulen Hier soll bundesweit für alle Klassenstufen die Maskenpflicht gelten.

Clubs, private Feiern Übersteigt die Sieben-Tage-Inzidenz regional den Wert von 350 Neuinfektionen, müssen in diesem Gebiet die Clubs und Diskotheken in Innenräumen schließen. Bisher war umstritten, ob das geltende Infektionsschutzgesetz den Ländern diese Möglichkeit bereits einräumt oder nicht. Bei der nächsten Reform will der Bund das noch einmal unzweifelhaft klarstellen. Bei privaten Feiern und Zusammenkünften gilt jenseits der genannten Inzidenz eine Teilnehmergrenze von 50 Personen in Innenräumen und 200 im Außenbereich (jeweils nur Geimpfte und Genesene).

Impfkampagne Beim Impfen wollen Bund und Länder richtig Gas geben. Von bis zu 30 Millionen Impfungen bis Weihnachten ist die Rede. Apotheker, Zahnärzte und Pflegepersonal sollen in die Kampagne einbezogen werden. In Zukunft dürfte der Impfstatus mit einem Ablaufdatum versehen werden. Das heißt: Auch wer schon zwei Dosen injiziert bekommen hat, gilt nach einer gewissen Zeit nicht mehr als vollständig geimpft – es sei denn, er holt sich einen Booster. Details stehen noch nicht fest. Bund und Länder verweisen darauf, dass auf EU-Ebene darüber diskutiert wird, dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung neun Monate gelten soll. Bis zum Jahresende soll eine Regelung für Deutschland her. Der Bund wird wie geplant eine einrichtungsbezogene Impfpflicht, etwa für die Altenpflege und Kliniken, auf den Weg bringen. Bund und Länder begrüßen, dass der Bundestag darüber hinaus rasch über eine allgemeine Impfpflicht entscheiden will.

Böllerverbot So wie 2021 soll auch jetzt wieder zu Silvester der Verkauf von Pyrotechnik verboten werden. Wer noch Restbestände hat oder sich Böller und Raketen aus dem Ausland beschafft, darf sie zünden – aber nicht auf publikumsträchtigen Plätzen, die die Kommunen ausweisen können. Es geht darum, Verletzungen vorzubeugen und die Kliniken nicht noch weiter zu belasten.

Gesetzesänderung Vor zwei Wochen hatten Bundestag und Bundesrat das Infektionsschutzgesetz überarbeitet. Jetzt wird bereits die nächste Reform avisiert: Länder und Regionen mit einem hohen Infektionsgeschehen sollen zusätzliche Maßnahmen verhängen können, etwa die zeitlich befristete Schließung von Gaststätten, Einschränkungen von Hotelübernachtungen oder ein Verbot des Alkoholverkaufs. Haben Länder Schutzmaßnahmen verhängt, die noch auf der am 25. November ausgelaufenen epidemischen Lage nationaler Tragweite beruhen, sollen sie diese über Mitte Dezember hinaus verlängern können.