Nach einer „vermeidbaren Reise“ soll künftig kein Verdienstausfall gezahlt werden. Foto: dpa/Christoph Schmidt

Künftig soll es schärfere Regeln für Reisen in Corona-Risikogebiete geben. Wie Angela Merkel am Donnerstag sagte, wird für die Zeit der Pflicht-Quarantäne nach einer „vermeidbaren Reise“ in ein solches Gebiet den Rückkehrern kein Verdienstausfall gezahlt.

Berlin - Bund und Länder haben sich auf schärfere Regeln für Reisen in Corona-Risikogebiete verständigt. Für Reiserückkehrer aus Risikogebieten soll es künftig voraussichtlich keine Entschädigung für den Einkommensausfall durch Quarantäne mehr geben. Bund und Länder streben eine kurzfristige entsprechende Rechtsänderung an, wie sie am Donnerstag in einer Schaltkonferenz beschlossen.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) betonte, dies solle aber nur gelten, wenn etwa ein Land bereits zum Reiseantritt zum Risikogebiet erklärt worden war. Merkel rief die Bürger dazu auf, auf Reisen in ausgewiesene Risikogebiete zu verzichten - „wo immer es möglich ist“.

Die Pflicht zur 14-tägigen Quarantäne für Rückkehrer aus Risikogebieten soll künftig frühestens durch einen Test ab dem fünften Tag nach Rückkehr entfallen können. Diese Regelung soll möglichst ab dem 1. Oktober 2020 gelten. Kostenlose Corona-Tests für Einreisende aus Nicht-Risikogebieten laufen am 15. September aus.