Trotz Änderungen am ursprünglichen Regierungsentwurf für das geplante Bürgergeld steht die Einführung zum 1. Januar noch immer auf der Kippe. Foto: dpa//atrick Pleul

Am Donnerstag kommt das Bürgergeld-Gesetz zu letzten Beratungen in den Bundestag. Doch noch immer gibt es Streit. Wir erklären, wer Anspruch auf Bürgergeld hat?

Das zum 1. Januar geplante Bürgergeld soll die bisherige Grundsicherung Hartz IV ablösen.

Wie hoch sind die Regelsätze des Bürgergelds?

Ziel des Bürgergeldes ist es, Betroffene in die Lage zu versetzen, sich stärker auf Weiterbildung und Arbeitssuche konzentrieren zu können. Sie sollen dafür vom Jobcenter weniger unter Druck gesetzt werden. Die Regelsätze der Grundsicherung sollen dabei steigen. Wie hoch sie künftig sein werden, zeigt der folgende Überblick:

502 Euro: für Alleinstehende (derzeit; 449 Euro)

451 Euro: für eheliche oder nichteheliche Partner einer Lebensgemeinschaft

420 Euro: für Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren

348 Euro: für Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren

318 Euro: für Kinder bis einschließlich 5 Jahren

Inwieweit werden Vermögen und Wohnung angerechnet?

Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums sollen unter anderem Vermögen und Angemessenheit der Wohnung erst nach 24 Monaten Bezug des Bürgergeldes überprüft werden (Karenzzeit).

Zudem ist vorgesehen, dass Vermögen bis 60 000 Euro und für jede weitere Person im Haushalt bis 30 000 Euro nicht angerechnet werden sollen (Schonvermögen).

Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?

Das Bürgergeld-Gesetz sieht vor, dass der Anspruch auf Bürgergeld besteht:

· bei Bedürftigkeit

· bei grundsätzlicher Erwerbsfähigkeit

· oft im Anschluss an Leistungen auf das Arbeitslosengeld I

· Wer bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II hatte, wird künftig einen Anspruch auf Bürgergeld haben. Dafür müssen keine neuen Anträge gestellt werden. Infrage kommt das Bürgergeld auch für Menschen, deren Arbeitseinkommen nicht zum Lebensunterhalt reicht.

Welche Voraussetzungen muss man erfüllen?

Wer Bürgergeld in Anspruch nehmen will, muss nach Angaben des Portals Buerger-Geld.de folgende Voraussetzungen erfüllen:

· Aufenthalt in Deutschland

· Erwerbsfähigkeit: Der Betroffene muss grundsätzlich in der Lage sein, mindestens drei Stunden pro Tag zu arbeiten. Wer mit einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zusammenlebt(Ehepartner, Lebenspartner, Kinder) hat ebenfalls Anspruch auf Bürgergeld, wenn er nicht erwerbsfähig ist. Ob jemand erwerbsfähig ist, prüft die Deutsche Rentenversicherung.

· Hilfebedürftigkeit

· Mindestalter von 15 Jahren

· Renteneintrittsalter ist noch nicht erreicht