Beim Wilhelma-Besuch gilt jetzt die 3-G-Regel: geimpft, genesen, getestet. Foto: Wilhelma Stuttgart/Harald Knitter

Geimpft, getestet, genesen? Nur mit diesem Nachweis dürfen Besucher in den zoologisch-botanischen Garten. Die Testpflicht könnte nur dann ausgesetzt werden, wenn alle Tier- und Pflanzenhäuser, Restaurants und Shops wieder schließen würden.

Stuttgart - Ferienzeit ist Wilhelma-Zeit – aber nur, wenn man gegen Covid-19 vollständig geimpft oder davon genesen ist oder einen Schnelltest vorlegen kann, der nicht älter als 24 Stunden ist. So schreibt es die jüngste und 10. Coronaverordnung des Landes vor. Das führt zu etwas längeren Wartezeiten am Haupteingang.

Die 3-G-Regel hat Besucher überrascht

Die Wilhelma-Mitarbeiter müssen bei allen Gästen das Ausweisdokument und die nötigen Nachweise überprüfen. Wer seinen Status nicht belegen kann, muss stattdessen einen negativen Antigen-Schnelltest machen lassen. „Das ist zu Fuß innerhalb von einer halben Stunde möglich“, sagt Harald Knitter, der Pressesprecher der Wilhelma. Teststellen gebe es gegenüber auf dem Schiff an der Anlegestelle Wilhelma, aber auch in der Badstraße und in der Wilhelmastraße. Noch sind die Tests kostenlos, doch vom 11. Oktober an müssen die Getesteten selbst bezahlen.

„Die Änderung der Verordnung war sehr kurzfristig erfolgt“, sagt Verwaltungsleiter Volker Heß. Doch mit vereinten Kräften habe man die personalintensiven 3-G-Kontrollen von Sonntag auf Montagfrüh auf die Beine gestellt und habe auch am Montag pünktlich öffnen können. Rund 6000 Personen hätten am Montag den zoologisch-botanischen Garten besucht, und viele von ihnen seien von der neuen 3-G-Regel überrascht worden. Dennoch hätten fast alle Verständnis gezeigt, die meisten hätten auch ihren Status belegen können, so Knitter. Für Kinder ist der Wilhelma-Besuch ohnehin ohne Schnelltest möglich: Kinder unter sechs Jahren sowie ältere, noch nicht eingeschulte Kinder sind davon befreit.

Wilhelma will sich in ihrer ganzen Vielfalt präsentieren

Dies gilt ferner für Schülerinnen und Schüler von Grundschulen, weiterführenden Schulen, beruflichen Schulen und sonderpädagogischen Einrichtungen. „Der Nachweis erfolgt im Zweifel durch ein entsprechendes Ausweisdokument wie etwa durch den Kinderreisepass oder Schülerausweis“, schlägt die Landesregierung vor; die Wilhelma will „pragmatisch“ vorgehen.

„Uns war es wichtig, den Familien das geplante Ferienerlebnis zu ermöglichen, auch den Zugang zu den Gebäuden. Sie machen einen großen Teil der Vielfalt der Wilhelma aus“, sagt Volker Heß. Ohne den 3-G-Nachweis sei das nicht möglich gewesen. Wollte man den wenigen Nichtgeimpften und Nichtgenesenen den Test ersparen, müssten alle Tier- und Pflanzenhäuser, aber auch Shops und Restaurants wieder geschlossen werden. Dies war bereits von Ende Oktober bis in den Juni und Juli hinein der Fall. „Die Häuser erneut zu schließen erscheint uns nicht sinnvoll“, sagt Harald Knitter. Nur eine kleine Zahl der Besucher habe nun einen größeren Aufwand.

Wegen der gebotenen Mindestabstände dürfen pro Tag maximal 8000 Besucher eingelassen werden, Tickets müssen zuvor online für ein Einlasszeitfenster gebucht werden. Neuerdings dürfen aber alle Gäste bis zur Parkschließung drinbleiben und müssen nur noch partiell die Maske aufsetzen. Kinder unter sechs Jahren sind davon befreit.

Dem Haus fehlen viele Einnahmen

Die Wilhelma hat mehrere Millionen Euro Verluste hinnehmen müssen: Von Mitte März bis Mitte Mai 2020 und von Oktober 2020 bis Mitte März 2021 sowie im April 2021 war sie geschlossen und durfte dazwischen nur für 4000 Besucher täglich öffnen.