Vom 1. März an gilt die Masernimpfpflicht. Foto: imago images//Sascha Steinach

Ein neuer Monat bringt auch immer neue Verordnungen oder Gesetzesänderungen mit sich. So gilt ab dem 1. März die Masernimpfpflicht, aber es gibt auch noch andere Neuerungen.

Stuttgart - Die wohl größte Veränderung, die der März mit sich bringt, ist wohl die Masernimpfpflicht. So müssen ab Sonntag Eltern nachweisen können, dass ihre Kinder gegen Masern geimpft sind. Sonst droht ihnen eine saftige Geldstrafe.

Auch gibt es eine neue Regelung für Fachkräfte aus dem Nicht-EU-Ausland. Ihnen soll es einfacher gemacht werden, nach Deutschland zu kommen.

Wer eine Blitzer-Warn-App benutzt hat, um sich vor bösen Überraschungen auf den Straßen zu schützen, der muss künftig wohl darauf verzichten. Diese Regelung hat der Bundesrat beschlossen.

Für alle, die berufsbedingt umziehen müssen, gibt es gute Nachrichten: Ab dem 1. März erhöht sich die Umzugskostenpauschale für Steuerzahler.