Gewerbemieter können im Lockdown die Miete kürzen. Das ist überraschend, aber kein Grund zum Jubeln, kommentiert Christian Gottschalk. Der Preis dafür ist nämlich hoch.
Karlsruhe. - Im Sprachgebrauch der meisten Menschen bedeutet das Wort „grundsätzlich“ so viel wie „immer“. Wenn Juristen grundsätzlich sagen, ist das grundlegend anders. Grundsätzlich bedeutet, dass es Ausnahmen gibt – und die sind meist entscheidend. So auch beim jüngsten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe. Grundsätzlich, so der BGH, können Gewerbetreibende die Miete kürzen, wenn ihre Geschäfte durch einen staatlich verordneten Corona-Lockdown nicht öffnen dürfen.
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