Nicht jedes Schwein aus Hohenlohe darf künftig als „Hohenloher Landschwein“ verkauft werden. Foto: dpa/BESH

Der Streit zwischen der Bäuerlichen Erzeugergemeinschaft und einem Landmetzger hat eine ganze Region entzweit. Jetzt hat der Bundesgerichtshof entschieden – mit Auswirkungen auf den gesamten Lebensmittelbereich.

Karlsruhe - Schweinefleisch aus Hohenlohe darf künftig nur noch als „Hohenloher Landschwein“ verkauft werden, wenn es nach bestimmten Regeln gehalten und hergestellt wurde. Ebenso steht es mit dem „Hohenloher Weiderind“. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat der Bäuerlichen Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall (BESH) aus Wolpertshausen Recht gegeben, die einer am selben Ort ansässigen Landmetzgerei die Verwendung der Begriffe untersagt hatte.

Die BESH, die ihre Produkte landesweit auch in Supermärkten vertreibt, hatte die Begriffe beim Patentamt in München als Marken angemeldet. Bisher ist der Schutz geografischer Herkunftsbezeichnungen eine Sache der Europäischen Union. Einen solchen Schutz, wie er beim Parmaschinken bekannt ist, hatte die BESH vor Jahren für das schwarz-weiß-schwarze Schwäbisch-Hällische Landschwein erreicht. Der Begriff Hohenlohe ließ sich allerdings dort nicht eintragen. Die BESH wich deshalb auf das deutsche Markenrecht aus. Der BGH hält ein solches Parallelsystem für möglich. Eine Urteilsbegründung liegt bisher nicht vor.

Gute Tage – schlechte Tage

Die Entscheidung wirke sich auf mehr als 1000 Kollektivmarken aus, deren Schutz beim Deutschen Patentamt hinterlegt sei, sagte der BESH-Anwalt Ulrich Hildebrandt. Von einem „guten Tag für den Verbraucherschutz“, sprach der BESH-Chef Rudolf Bühler. Hohenloher Weiderind müsse auch auf Hohenloher Weiden gestanden haben.

Die Gegenseite reagierte enttäuscht. Der Rechtsanwalt Benjamin Stillner warnte vor einer Monopolisierung von Begriffen. „Jetzt geht der Wettlauf auf Kollektivmarken los.“ Sein Mandant habe unstrittig Fleisch verkauft, das von einem Hohenloher Landwirt gestammt habe. Die BESH schreibe aber nicht nur die Herkunft und Haltung vor, sondern auch den Schlachthof. Selbst auf den Begriff „Rindfleisch aus Hohenlohe“ habe die BESH mittlerweile das Patent. Hier würden Alltagsbegriffe okkupiert. „Das ist ein schlechter Tag für den Verbraucherschutz“, sagt Stillner.