Die Fans freuen sich schon auf Bezirksligaspiele wie das Aufeinandertreffen zwischen der Spvgg Cannstatt und dem TB Untertürkheim. Foto: Tom Bloch

Trotz steigender Inzidenzen steht eine Unterbrechung oder Aussetzung der Saison bei den Fußballverbänden nicht zur Diskussion.

Stuttgart - Lang ist es her, dass im Bezirk Stuttgart ein Pflichtspiel stattgefunden hat. Bald ist es jedoch wieder so weit: Am Sonntag, 15. August, treten 109 Herren-Teams im Pokal an. Zum Monatsende hin geht es dann für die meisten Fußballerinnen und Fußballer in der Landeshauptstadt auch wieder um Titel und Punkte.

Sieben-Tage-Inzidenz von 21,5

Die steigenden Corona-Fallzahlen sind auch den Verantwortlichen des Württembergischen Fußballverbands (wfv) dabei nicht entgangen. Einmal mehr haben sie sich daher mit Vertretern des Badischen Fußballverbands (bfv) über den Start der Saison 2021/22 ausgetauscht – und in einer schriftlichen Mitteilung an die Vereine klare Vorgaben bekannt gegeben: Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz stabil über 35, ist der Trainings- und Spielbetrieb im jeweiligen Stadt- oder Landkreis nach der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg nur noch mit 3G-Nachweis (getestet, genesen oder geimpft) erlaubt. „Aktuell gibt es zwar in keinem baden-württembergischen Stadt- oder Landkreis eine entsprechende Allgemeinverfügung. Heilbronn lag jedoch zuletzt über der Grenze von 35“, so die beiden Verbände. Die Stadt Stuttgart hat am Montag, 2. August, eine Inzidenz von 21,5 vermeldet – also alles noch im grünen Bereich.

Klarer Auftrag

Eine neuerliche Unterbrechung beziehungsweise Aussetzung des Spielbetriebs stehe nicht zur Diskussion, heißt es in dem Schreiben. Harald Müller, der Vorsitzende des Verbandsspielausschusses, lässt keinen Zweifel daran, dass die Meisterschaftsrunden wie geplant starten sollen: „Unser klarer Auftrag ist es, den Spielbetrieb zu gewährleisten. Das möchten wir auch tun, solange es die gesetzlichen Rahmenbedingungen erlauben und unter zumutbaren Bedingungen gespielt werden kann.“

Geimpfte zählen nicht

Selbst bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 50 sei nach der aktuellen Rechtslage ein vollumfänglicher Trainings- und Spielbetrieb in Baden-Württemberg möglich. Dann sei die Zahl der Sportlerinnen und Sportler im Freien zwar auf 25 Personen limitiert, jedoch würden Genesene und vollständig Geimpfte nicht zur Personenzahl hinzugezählt. „Eine neue Sachlage könnte sich bereits im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz am 10. August, beziehungsweise mit Außerkrafttreten der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg zum 23. August ergeben“, so Müller.

Appell an die Gastvereine

Bei Inzidenzen von mehr als 35 und der damit verbundenen Nachweispflicht steht der gastgebende Verein als Ausrichter und Hausrechtsinhaber in der Verantwortung, dass Personen ohne 3G-Nachweis der Zutritt zum Sportgelände verwehrt bleibt. Dies gilt nicht nur für Spielerinnen und Spieler, sondern für alle Personen. „Deshalb appellieren wir dringend an alle Gastvereine, dass diese ihre Spielerinnen und Spieler gegebenenfalls auf die staatlichen Vorgaben vor der Anreise zum Spiel aufmerksam machen, um so unnötige Diskussionen unmittelbar vor dem Spiel zu vermeiden“, sagt Müller. „Die Anwendung eines Selbsttests kann jedoch auch vor Ort von einem Vereinsvertreter überwacht und bestätigt werden.“ Auf der wfv-Homepage stehe eine Vorlage für ein solches Bestätigungsformular zum Download bereit.

Regeln für Verdachtsfälle

Für den Umgang mit Verdachtsfällen und infizierten Personen soll es laut wfv indes klare und einheitliche Regelungen geben. „Dann muss sich die betroffene Person beziehungsweise Mannschaft umgehend testen lassen und bis zu einem negativen Ergebnis vom Training beziehungsweise Spielbetrieb fernhalten“, sagt Harald Müller. Die Verbände hätten jeweils Regelungen getroffen, unter welchen Voraussetzungen ein Spiel abgesetzt werde. „Sollte sich eine Mannschaft in Quarantäne begeben müssen, so wird ausreichend Zeit bis zum Wiedereinstieg gewährt.“ Nähere Informationen dazu würden noch folgen.

Erhöhter Aufwand für Vereine

Frank Thumm, wfv-Hauptgeschäftsführer, macht keinen Hehl daraus, dass die Durchführung von Spieltagen bei Inzidenzen über 35 mit einem erhöhten Aufwand verbunden sei. „Jedoch nicht in einem Maße, der eine Unterbrechung des Spielbetriebs rechtfertigt.“ Immer mehr Menschen sind geimpft und immer weniger müssen sich dementsprechend testen, um einen 3G-Nachweis zu erbringen. Wir können nur erneut an alle Personen, für die es eine Impfempfehlung gibt, appellieren, dem Angebot nachzukommen. Wer sich impfen lässt, übernimmt Verantwortung für sich selbst, für seine Mitmenschen und damit auch für den Vereinssport.“

Weitere Infos und das Formular gibt es im Internet unter www.wuerttfv.de/corona/.