Der Betrunkene versuchte auch die Seitenscheibe des Streifenwagens einzutreten. Foto: dpa/Carsten Rehder

Ein 39-Jähriger ist in Marbach in einen Wohnwagen eingebrochen. Zunächst ließ er sich widerstandslos festnehmen – doch der Frieden war nicht von Dauer.

Diesen Einsatz in Marbach wird die Polizei wohl nicht so schnell vergessen: Die Beamten haben es am Samstagabend mit einem hoch aggressiven und sturzbetrunkenen 39-Jährigen zu tun bekommen. Der Mann hatte sich gegen 20 Uhr zunächst gewaltsam Zutritt zu einem Wohnwagen in der Panoramastraße verschafft, wodurch die Polizei ins Spiel kam. Zu diesem Zeitpunkt konnte der 39-Jährige ohne Hilfe weder gehen noch stehen noch war er in der Lage, sich zu artikulieren. Ein Alkoholtest war aufgrund seines Zustandes ebenfalls nicht mehr möglich. Zu seinem eigenen Schutz sollte der Mann in Gewahrsam genommen und einem Arzt vorgestellt werden. Damit schien der 39-Jährige auch einverstanden und ließ sich widerstandslos festnehmen.

Rückbank und Polizeirevier mit Blut und Urin verschmutzt

Der Frieden täuschte allerdings: Während der Fahrt zum Arzt sowie auf der Rückfahrt zum Polizeirevier beleidigte der 39-Jährige fortwährend die Polizisten und wehrte sich vehement. Unter anderem versuchte er wiederholt, seinen Kopf gegen das Seitenfenster des Fahrzeugs zu schlagen und schließlich auch das Fenster einzutreten. Der Mann musste deshalb die ganze Fahrt über Handschellen tragen und wurde zusätzlich fixiert. Sein Toben hielt im Polizeirevier und der Ausnüchterungszelle an.

Unterm Strich wurde die Innenverkleidung sowie die Rückbank des Streifenwagens beschädigt. Und jetzt wird es unappetitlich: Die komplette Rückbank sowie die Dienstkleidung eines Polizisten wurden zudem mit Blut und Urin des 39-Jährigen beschmutzt, ebenso das Polizeirevier in Marbach sowie die dortige Gewahrsamszelle. Ein Polizist wurde außerdem durch sein Wüten verletzt.

Nach seiner Ausnüchterung erwarten den 39-Jährigen nun Anzeigen wegen des Einbruchs in den Wohnwagen sowie Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Ferner wird geprüft, in wieweit ihm die Kosten für die Gewahrsamnahme sowie die Reinigungsarbeiten in Rechnung gestellt werden können.