Die Messstation am Neckartor markierte über viele Jahre die am stärksten mit Schadstoffen belastete Ecke in Deutschland. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Seit zehn Jahren gelten in Deutschland Grenzwerte für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid. An der einstmals schmutzigsten Kreuzung ist der EU-Jahresgrenzwert im Oktober eingehalten worden.

Stuttgart - In der Landeshauptstadt zeichnet sich beim Luftschadstoff Stickstoffdioxid in diesem Jahr eine deutliche Verbesserung und erstmals die Einhaltung der gesetzlichen Vorgabe für den Jahresmittelwert ab. Er liegt seit dem Jahr 2010 bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Kalenderjahr. Ende Oktober erreichte der Mittelwert für die zurückliegenden zwölf Monate an dem bundesweit bekannten Messpunkt am Neckartor genau diesen Wert von 40 Mikrogramm. An den weiteren Messstationen an der Hohenheimer Straße und am Klettplatz wurden 35 und an der Hauptstätter Straße 34 Mikrogramm Stickstoffdioxid registriert.

Im Oktober allein ging die Belastung nach Berechnungen unserer Redaktion aus 730 Einzelwerten gegenüber dem Vorjahresmonat von 46,9 auf 34,8 Mikrogramm zurück. Betrachtet man den Mittelwert der jeweils letzten zwölf Monate, weist dieses Jahr den absolut stärksten Rückgang aus. 2017 lag der Mittelwert am Neckartor bis Oktober bei 77, im Jahr darauf bei 71 und 2019 noch bei 56 Mikrogramm.

Die kleine Euro-5-Zone reicht aus

Im Februar 2018 hatte das Bundesverwaltungsgericht das von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) geforderte Diesel-Fahrverbot in der Landeshauptstadt bestätigt. Der Diesel gilt als ein starker Verursacher der Belastung. Die Landesregierung setzte die beiden Fahrverbotsstufen bis einschließlich Euro 4 und Euro 5 verzögert um. Beim Fahrverbot für Euro 5, das seit Juli 2020 gilt, wegen der damals fehlenden Beschilderung aber erst seit August greift, bezog das Regierungspräsidium nicht wie im Urteil verfügt das gesamte Stadtgebiet ein, sondern schuf mit den Innenstadtbezirken sowie Zuffenhausen, Feuerbach und Bad Cannstatt eine kleinere Verbotszone.

Nach einem gescheiterten juristischen Vorstoß gegen das Euro-5-Dieselverbot hatte Regierungspräsident Wolfgang Reimer (Grüne) einen weiteren Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht abgelehnt. Ein Kurzgutachten zeige, dass der Grenzwert in diesem Jahr nur mit dem Euro-5-Fahrverbot erreicht werden könne. Dazu genüge aber die kleine Zone. Man habe vor der nächsten Befassung bei Gericht eine Fristverlängerung beantragt, bis der Jahresmittelwert für 2020 vorliege, so das Regierungspräsidium am Montag auf Anfrage.

Am Neckartor hatte die Landesregierung mit Luftfiltersäulen, Tempo 40 und einem neuen Straßenbelag vielfältige Anstrengungen unternommen, um die Vorgaben zu erreichen. Als kritischer Bereich im Stadtgebiet gilt inzwischen die Pragstraße in Bad Cannstatt. Dort ist laut Gutachten auch 2021 mit 41,6 Mikrogramm noch eine Überschreitung zu erwarten.