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Die Anwohner im Seelberg beschweren sich über durch Motorräder, Roller und E-Scooter zugeparkte Gehwege. Die Stadtverwaltung toleriert das Parken, wenn niemand gefährdet wird.

Bad Cannstatt Die Parkplatzprobleme in Stuttgart sind allgegenwärtig. In vielen Ausschüssen, Gemeinderats- und Bezirksbeiratssitzungen steht die Thematik auf der Agenda. Dabei spielt es fast keine Rolle, ob es sich um die Innenstadtbezirke oder um die äußeren Bezirke handelt. Und auch in Bad Cannstatt ist der Parkraum knapp – für Fahrzeuge mit vier und zwei Rädern gleichermaßen.

So gibt es gerade fortgeschrittene Überlegungen, die Seelbergstraße zu einer Fußgängerzone umzuwandeln, um das dortige Parkproblem in den Griff zu bekommen. Einige Hundert Meter nordöstlich, im Wohngebiet Seelberg, kommt es in letzter Zeit zu gehäuften Beschwerden über Motorräder und Roller, die auf den Gehwegen – und den über lange Jahre erstrittenen Gehwegnasen – parken. Seit ein paar Monaten noch verstärkt von den neuen Leih-E-Scootern. Dies berichtet Peter Mielert, Sprecher bei der Grünen-Bezirksbeiratsfraktion in Bad Cannstatt.

Gehwegparken verboten

„Besonders ärgerlich ist, dass diese ohne Rücksicht auf Fußgängerbelange geschieht“, so Mielert. Er macht vor allem auf Menschen mit Orientierungsproblemen aufmerksam. Zugeparkte und mit E-Scootern vollgestellte Gehwege würden Menschen behindern, die auf die Orientierung an Haus- und Gehwegkanten angewiesen seien. Mielert bemängelt weiterhin, dass es keine freizuhaltenden Gehbereiche gebe und das Wildparken keine Ahndung nach sich ziehen würde. Und rein rechtlich kann man Mielerts Beschwerde erst einmal beipflichten. In Artikel 2 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es: „Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen.“ Das gilt auch für den ruhenden Verkehr, also für alle Fahrzeuge, die sich nicht im fließenden Verkehr befinden. Weil der Gehweg nicht zur Fahrbahn gehört, gilt ganz grundsätzlich: Das Parken auf dem Gehweg ist nach StVO verboten. Dies weiß man natürlich auch bei der Stadt. Von Seiten der Straßenverkehrsbehörde heißt es: „Neben der Rechtslage stellt sich überall dort, wo öffentlicher Parkraum knapp ist, auch die Frage des zweckmäßigen Parkens von Motorrädern. Dabei geht es vor allem darum, wie öffentliche Verkehrsflächen optimal genutzt werden können, ohne die Verkehrssicherheit zu gefährden.“ Aufgrund des hohen Parkdrucks werde deshalb aktuell das Parken von Motorrädern auf Gehwegen toleriert. Ob ein Auto, Motorrad oder anderes Kraftfahrzeug unerlaubt und gefährdend auf dem Gehweg steht, das werde im Einzelfall geprüft und auch geahndet.

Ausreichende Restgehwegbreite

Im vergangenen Jahr wurden allein für das Gehwegparken 54 682 Strafzettel verteilt, davon 224 Verstöße durch Motorräder. Parksünder müssen mit einer Strafe von 20 bis 35 Euro rechnen. Laut Verwaltung halten sich die Beschwerden über Motorräder und E-Scooter auf Gehwegen aber in Grenzen. Doch wann sind Passanten gefährdet? Das löse immer wieder heftige Diskussionen aus, heißt es von der Straßenverkehrsbehörde. „Üblicherweise muss die Restgehwegbreite immer einen gefahrlosen und ungehinderten Fußgängerverkehr ermöglichen – so zum Beispiel für Eltern mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrer oder Senioren mit Gehhilfen.“

Das gilt nicht nur für Privatfahrzeuge von Anwohnern, sondern auch für die seit einigen Monaten im Stadtgebiet ausleihbaren E-Scootern. Schon bei ihrer Einführung warnten Skeptiker vor chaotischen Zuständen auf den Gehwegen – und sie sollten bisher teilweise Recht behalten. Laut Mielert würden die Scooter etwa in der Deckerstraße Fußgänger und Radfahrer gefährden. „Leider kommt es häufig vor, dass E-Scooter in Fußgängerzonen und auf Gehwegen gefahren und dort mittendrin abgestellt werden“, heißt es von Seiten der Verwaltung. Jedoch dürfen die E-Roller laut Elektronikkleinstfahrzeuge-Verordnung auf dem Gehweg abgestellt werden. Sie werden behandelt wie Fahrräder. „Kommt es allerdings zu Behinderungen, wird der betreffende Verleiher aufgefordert, sie zu entfernen. Bei akuter Gefahr erfolgt die Beseitigung durch Vollzugskräfte der Stadt und die Beschäftigten der Verkehrsüberwachung.“ Und die Verwaltung verspricht, die Entwicklung weiter zu beobachten und gegebenenfalls neue Regelungen zu treffen.