Der Unfallort in Berlin – ein Bild der Verwüstung. Foto: dpa/Britta Pedersen

Mehr als vier Jahre nach der Tat hat der Bundesgerichtshof entschieden: Raser können Mörder sein. Einer der beiden als Ku-Damm-Raser bekannt gewordenen Männer muss lebenslang hinter Gittern.

Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat das Mordurteil für einen der beiden Berliner Autoraser im wesentlichen bestätigt. Der Mann, hatte sich im Februar 2016 nachts um halb eins an einer roten Ampel spontan mit einem Mitangeklagten zu einem Autorennen verabredet. Es ging über den Berliner Ku’damm. An der Kreuzung Tauentzienstraße/Nürnberger Straße erfasste der Wagen einen Rentner, der mit seinem Jeep bei Grün aus einer Seitenstraße auf die Kreuzung fuhr. Der Jeep wurde durch die Luft geschleudert, der Rentner starb noch am Unfallort.

Der Bundesgerichtshof entscheidet zum zweiten Mal

Den Fall des jüngeren Mitangeklagten muss das Berliner Landgericht nun zum dritten Mal verhandeln. Der BGH hob das ebenfalls auf Mord in Mittäterschaft lautende Urteil gegen ihn auf. Die BGH-Richter hatten sich bereits zum zweiten Mal mit dem Fall beschäftigt, der hoch komplizierte Rechtsfragen aufwirft.

Das Landgericht Berlin hatte beide Männer im Februar 2017 wegen Mordes verurteilt. Es war das erste Mal in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte, dass Autoraser zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt wurden. Der BGH hob dieses Urteil im März 2018 auf. Ein Jahr später entschied das Landgericht Berlin erneut auf Mord gegenüber beiden Angeklagten. Das Ergebnis war gleich, doch in der Begründung hatten die Richter aus Berlin nachgeschärft. Zumindest gegenüber dem Fahrer, der letztlich den Unfall verursacht hatte, hielt die Begründung nun in weiten Teilen vor den Bundesrichtern. Der junge Mann, der die vergangenen vier Jahre in Untersuchungshaft verbracht hat, muss nun lebenslang hinter Gittern.

Fast wie ein Selbstmordattentäter?

Die Schwierigkeit für Juristen, einen Mord in diesen Fällen zu bejahen, liegt im Vorsatz. Der ist unbedingt notwendig. Nimmt ein Raser den Tod anderer Verkehrsteilnehmer billigend in Kauf? Rechnet er damit, selbst getötet zu werden – ähnlich einem Selbstmordattentäter? Der BGH stellte nun fest, dass die Berliner Richter bedacht haben, „dass schon wegen der mit einem Unfall verbundenen Eigengefährdung des Angeklagten das Tatbild von einem typischen vorsätzlichen Tötungsdelikt abwich.“ Das Gericht habe „tragfähig begründet, dass der Angeklagte diesen Unfallhergang als möglich erkannte, die hiervon ausgehende Gefahr für sich selbst aber als gering einschätzte und hinnahm.“ Auch die Bewertung der Tat als Mord sei „rechtlich nicht zu beanstanden“.

Anders im Fall des wegen Mord in Mittäterschaft verurteilten zweiten Teilnehmer des Autorennens. Hier hatten selbst die Ankläger vor dem BGH Zweifel, dass sich der Mordvorsatz auch auf ihn erstrecken könnte. In einer neuen Verhandlung, die nun vor dem Berliner Landgericht stattfinden wird, hat er daher gute Aussichten auf ein milderes Urteil.