Belästigung am Arbeitsplatz erfolgt immer häufiger virtuell statt durch Körperkontakt. Foto: dpa/Frank May

Das Landesarbeitsgericht verhandelt die fristlose Entlassung eines Mannes, der eine Kollegin belästigt hatte. Der entgrenzte Umgang von Beschäftigten auf den digitalen Kanälen wird immer mehr zu einer Angelegenheit für die Arbeitsgerichte im Land.

Stuttgart - Einer Kollegin per Whatsapp ein obszönes Foto zu schicken ist eine sexuelle Belästigung. Daraus muss aber nicht in jedem Fall die fristlose Entlassung folgen. Zumindest sah dies das Arbeitsgericht Ulm so, das schon im Januar die Kündigung eines Mannes Ende 50 für unwirksam erklärt hatte. Der Beschäftigte eines großen Pharmaunternehmens hatte der Kollegin an einem Sonntag im Juli 2019 das Foto seines erigierten Penis aufs Privathandy gesandt.