Im Verfahren gegen den „Querdenken“-Gründer Michael Ballweg jagt am Montag eine Überraschung die andere: Erst schlagen die Richter vor, das Verfahren einzustellen. Jetzt werden sie von der Staatsanwaltschaft attackiert. Scheitert der Prozess?
Kaum war die eine Überraschung verkündet, schon kam die nächste im Verfahren gegen den „Querdenken“-Gründer Michael Ballweg. Nachdem die Kammer am Vormittag vorgeschlagen hatte, das Verfahren einzustellen, reichte die Staatsanwaltschaft am Nachmittag einen Befangenheitsantrag gegen die drei Berufsrichter ein. Die Vorsitzende Richterin hatte nach einem Rechtsgespräch der Verfahrensbeteiligten in der vergangenen Woche vorgetragen, dass sich die 10. Große Wirtschaftskammer die Einstellung wegen Geringfügigkeit vorstellen könnte. Das lehnte die Staatsanwaltschaft ab – und legte am Nachmittag ihren Befangenheitsantrag vor.
Das ist in dieser Konstellation recht selten. Befangenheitsanträge gegen Richterinnen und Richter kommen zwar in Prozessen häufig vor, aber meist stammen sei dann von Verteidigern.
In dem Verfahren muss sich der 50-jährige Stuttgarter Ex-IT-Unternehmer Michael Ballweg wegen der Vorwürfe des versuchten Betrugs und der versuchten und vollendeten Steuerhinterziehung verantworten. Die Kammer argumentierte bei ihrem Vorschlag der Einstellung mit Paragraf 153, Absatz 2 der Strafprozessordnung. Der besagt, dass ein Verfahren aufgrund von Geringfügigkeit eingestellt werden kann. Es müssen aber alle Beteiligten damit einverstanden sein – die Staatsanwaltschaft war es nicht. Sie hält eine Verurteilung weiterhin für wahrscheinlich. Da der Vorschlag der Kammer nicht angenommen wurde, wurde am Montag weiter verhandelt und Zeugen sagten aus. Am Nachmittag stellte die Staatsanwaltschaft dann den Befangenheitsantrag, über den nun zu entscheiden ist.