Die Parkplatzablöse darf künftig auch für die Installation von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge verwendet werden. Foto: dpa/Lino Mirgeler

Der Nachweis von Kfz-Stellplätzen bei Neubauten für Büro- oder Handelsnutzungen entfällt in der „lebenswerten Innenstadt“. Warum so entschieden wurde, auch wenn der Stadt damit Einnahmen entgehen.

Gute Nachrichten für Investoren, die in der Stuttgarter Innenstadt Neubauten planen: die Pflicht, Kfz-Stellplätze einzurichten oder diese gegen Geldzahlung abzulösen, soll entfallen. Der Gemeinderat plant, am kommenden Donnerstag eine entsprechende Satzungsänderung zu verabschieden.