Das Bundesforschungsministerium hat den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt, meint Norbert Wallet.
Berlin - Der Bericht des Bundesrechnungshofes bestätigt in einer außergewöhnlichen Klarheit und Härte die Recherchen unserer Zeitung aus dem vergangenen Sommer: Das Vergabeverfahren für den Standort der Batterieforschungsfabrik nach Münster entsprach nicht den Anforderungen an ein faires Verfahren. Die Schlüsselformulierung ist so lapidar wie vernichtend: Das Forschungsministerium habe „den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt“.
Weiterlesen mit
Unsere Abo-Empfehlungen
Von hier, für die Region,
über die Welt.
-26 %
Bereits Abonnent? Anmelden