Die Bande hat unter anderem mit EC-Karten bezahlt, die andere Leute verloren hatten. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Die Taten fanden in vier Bundesländern statt, unter anderem in Kornwestheim. Die Bande hat Schwachstellen im Banksystem ausgenutzt. Ein Täter muss für fast vier Jahre in Haft.

Nach gut zwei Monaten Verhandlung und fünf Prozesstagen hat das Landgericht Stuttgart drei Männer im Alter von 34, 33 und 19 Jahren zu Haftstrafen zwischen drei Jahren und zehn Monaten und einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt. Die 18. Große Strafkammer verurteilte das Trio wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs und Computerbetrugs in 23 Fällen, die Tatorte lagen in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Den Gesamtschaden bezifferten die Richter auf knapp 22 000 Euro. Mit dem Urteil entsprachen die Richter den Anträgen der Verteidigung. In dem Prozess hatte es eine Verständigung gegeben, die Anwälte hatten jeweils auf den untersten Rahmen plädiert. Die Staatsanwaltschaft hatte jeweils etwas höhere Strafen gefordert.

Die Kammer sah es nicht zuletzt aufgrund der Geständnisse der Angeklagten, die Grundlage der Prozessverständigung waren, als erwiesen an, dass sich das Trio im Sommer vergangenen Jahres zu einer Bande zusammengeschlossen hatte, um mit verloren gegangenen EC- und Kreditkarten Waren zu kaufen. Diese gaben sie dann unter einem Vorwand zurück und ließen sich den Kaufpreis auf andere Karten rückerstatten oder auszahlen. Der 34-Jährige fuhr seine beiden Mittäter zumeist mit einem Leihfahrzeug, das mit einer verloren gegangenen EC-Karte gemietet worden war, zu den Tatorten. Der 19-Jährige und der 33-Jährige traten in den Geschäften auf – vor allem in Baumärkten, Elektronikmärkten und Tankstellen.

Dort kauften die Männer unter anderem Smartphones, Spiegelschränke und Armaturen für Badezimmer, Gegensprechanlagen, Thermostate, Umwälzpumpen und Ähnliches, meist im Bereich von 200 Euro bis 2000 Euro. In zwei Fällen blieb es bei Versuchen, weil das Personal misstrauisch wurde.

Im August vergangenen Jahres kaufte der 19-Jährige in einem Baumarkt in Kornwestheim eine Powerbank, mehrere Ladekabel und weitere Waren im Gesamtwert von 677 Euro mit einer verloren gegangenen EC-Karte. Wenig später gab er Waren im Wert von 588 Euro zurück und ließ sich den Betrag auf eine andere Karte gutschreiben.

Was haben die Täter mit dem Geld gemacht?

Die Taten begingen die drei Männer vor allem, um ihren Drogenkonsum zu finanzieren. Gegen den 33-Jährigen, der mit drei Jahren und zehn Monaten die Höchststrafe erhielt, ordnete das Gericht deswegen die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Dass der 34-Jährige Mittäter mit zwei Jahren und zehn Monaten eine mildere Strafe bekam, hing vor allem damit zusammen, dass er deutlich weniger Vorstrafen hatte. „Sein Drogenkonsum war auch nur die Folge einer Depression, nachdem er wegen der Corona-Pandemie Insolvenz für sein Restaurant anmelden musste“, erklärte die Vorsitzende Richterin Kathrin Lauchstädt. Der 19-Jährige, der zu einer 15-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt wurde, sei „in die Sache hingezogen worden“, weil er es „cool gefunden habe, mit den älteren Typen unterwegs zu sein“.

Anwalt: Taten waren wenig professionell ausgeführt

Rechtsanwalt Hermann Seibert, der Verteidiger des 33-jährigen Haupttäters, hatte in seinem Schlussplädoyer darauf hingewiesen, dass die Angeklagten nur Schwachstellen im System ausgenutzt hätten und die Taten teilweise fast dilettantisch ausgeführt worden seien. „Sie traten ohne Masken auf und verdeckten ihre Tattoos nicht, obwohl sie wussten, dass die Geschäfte videoüberwacht waren“, erklärte der Anwalt. Zudem hätten sie sich das Geld zum Teil auf ihre privaten Konten überweisen lassen. Es seien Taten fern jeglicher Professionalität gewesen.