Um kaum eine Bahnstrecke wird so erbittert gerungen, wie um die Gäubahn von Stuttgart Richtung Bodensee, Schwarzwald und Schweiz. Sie soll wegen Stuttgart 21 unterbrochen werden. Befürworter und Kritiker haben sich positioniert – nun landet der Streit vor Gericht.
Im Vorfeld der für kommende Woche terminierten Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart zur Gäubahn haben die verschiedenen Gruppierungen nochmals ihre Standpunkte klar gemacht. Der Gemeinderat Stuttgart stellt die Unterbrechung der Strecke nicht grundsätzlich in Frage, Gegner des Vorhabens halten die Kappung weder für notwendig noch für rechtlich zulässig. Die Deutsche Bahn begründet die Unterbrechung mit baulichen Zwängen beim Anschluss der neuen, im Rahmen von Stuttgart 21 entstandenen S-Bahnstrecke an das bestehende Gleisnetz.
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