Die Betrugsfälle mit Corona-Soforthilfen kamen insbesondere Anfang der Pandemie vermehrt vor. (Symbolfoto) Foto: dpa/Robert Michael

Ein Mann soll Corona-Hilfen beantragt und erhalten haben, obwohl sie ihm nie zustanden. Und das nicht nur einmal, sondern häufiger. Mannheimer Richter setzen sich nun mit einem Fall auseinander, der durch die Pandemie zur Betrugsmasche geworden ist – mit Folgen.

Mannheim - Seit dem Start der Corona-Soforthilfen für Unternehmen hat der Betrug mit erschlichenen Subventionen in Baden-Württemberg stark zugenommen. Hunderte Verdachtsfälle beschäftigen bereits die baden-württembergischen Behörden, der Schaden ist im vergangenen Jahr und im Vergleich zum Vorjahr geradezu explosionsartig gestiegen.

Nach Angaben des Landesinnenministeriums wurden im Jahr 2019 noch 21 Fälle von Subventionsbetrug in Schadenshöhe von insgesamt 160 724 Euro registriert. Ein Jahr später waren es bereits 333 Fälle, die Höhe des Schadens wird mit mehr als 3,873 Millionen Euro angegeben - das ist das 24-fache des Werts im Jahr zuvor.

Anstieg auf Missbrauch von Soforthilfen zurückzuführen

Zwar trennt die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) nicht die Fälle, die mit Corona zu tun haben, von anderen Betrugsfällen. „Es lässt sich aber sehr wohl die Aussage treffen, dass der deutliche Anstieg im Jahr 2020 durchaus auf den Missbrauch von Corona-Soforthilfen zurückzuführen ist“, sagte ein Ministeriumssprecher in Stuttgart. Der Trend bleibt ungebremst: „Für das aktuelle Jahr 2021 lässt sich im Bereich des Subventionsbetrugs ein weiterer Anstieg sowohl bei den Fällen als auch beim Schaden feststellen“, sagte der Sprecher. Allerdings kommen Betrüger nur selten unentdeckt davon: Im vergangenen Jahr wurden 97 Prozent der Fälle aufgeklärt.

„Die Corona-Pandemie kriminell auszunutzen, ist überhaupt nicht in Ordnung, dafür gibt es keinerlei Rechtfertigung“, warnte Innenminister Thomas Strobl (CDU). „Wer hier betrügt, begeht eine Straftat an allen ehrlichen Steuerzahlern.“

Vermehrt Betrugsfälle zu Anfang der Pandemie

Nach Auskunft des Innenministeriums kamen die Betrugsfälle zu Anfang der Pandemie vermehrt vor. Später führten Bundesregierung und die für die Auszahlung zuständigen Landesbanken verschärfte Prüf- und Sicherungsregeln ein. Beispielsweise werden Anträge nur noch nach Testierung durch Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zur Auszahlung zugelassen.

Nach früheren Angaben des Justizministeriums haben Ermittler in Baden-Württemberg allein zwischen April 2020 und Ende Februar 2021 rund 798 Verfahren wegen Betrugs mit Corona-Soforthilfen eingeleitet. Beispielhaft dafür steht ein Fall, der von Dienstag an vor dem Landgericht Mannheim verhandelt wird. Ein angeklagter Unternehmer soll im April eine Soforthilfe des Bundes in Höhe von 9000 Euro beantragt und angegeben haben, er betreibe ein Unternehmen für Klimatechnik in Weinheim. Das war allerdings nach Angaben des Gerichts zu keinem Zeitpunkt der Fall, dennoch wurde die beantragte Summe ausgezahlt. Die Masche soll der Mann wiederholt unter anderem auch in Hessen angewandt haben, bevor er aufflog.

Unterschiedliche Vorgehensweisen bei Taten

Nach Angaben des Justizministeriums handelt es sich auch um Subventionsbetrug, wenn tatsächlich kein Geld gezahlt wurde und damit auch kein Schaden entstanden ist - zum Beispiel, wenn der Betrug vor der Auszahlung bemerkt wird. Bei den Taten ließen sich unterschiedliche Vorgehensweisen unterscheiden. Die Betrüger gingen zum Beispiel so vor, dass sie im Namen eines tatsächlich existierenden Unternehmens Soforthilfe beantragten und das Geld dann umlenkten. Oder, und das sei die weit überwiegende Mehrzahl der Fälle, ein Antragsteller wie der in Mannheim angeklagte mutmaßliche Betrüger mache falsche Angaben, um unberechtigt Hilfen zu kassieren.

Die Polizei deckt den Betrug vornehmlich über Geldwäscheverdachtsanzeigen von Kreditinstituten oder über Meldungen durch die für die Subventionen zuständigen Behörden auf. Speziell geschulte Beamte in den regionalen Polizeipräsidien übernehmen die Fälle.