Wie der Hundeführerschein in Baden-Württemberg konkret aussehen soll, ist noch unklar (Symbolbild). Foto: imago images/Westend61/Andrà s Benitez

Wer in Baden-Württemberg einen Hund halten will, soll nach niedersächsischem Vorbild künftig eine theoretische und praktische Prüfung ablegen. So sieht es die grün-schwarze Landesregierung vor. Doch noch sind Fragen offen.

Stuttgart/Hannover - Es ist nur ein Satz – aber einer, der Hundehalter in Baden-Württemberg und Menschen, die es werden wollen, aufhorchen lässt. „In Baden-Württemberg wird nach niedersächsischem Vorbild ein theoretischer und praktischer Sachkundenachweis sowie eine Kennzeichnungs-, Registrierungs- und Versicherungspflicht für die Hundehaltung eingeführt“, steht im Koalitionsvertrag der neuen grün-schwarzen Landesregierung, dem die Parteitage Anfang Mai zugestimmt haben.

Übernimmt Baden-Württemberg tatsächlich das niedersächsische Modell, dann erlangt man den im Volksmund bezeichneten Hundeführerschein folgendermaßen: „Die theoretische Sachkundeprüfung ist vor der Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.“ So steht es im niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG).

Prüfungskosten fallen bei Wiederholung erneut an

(Werdenden) Hundehaltern drängt sich da eine Frage auf: Was passiert, wenn ich die praktische Prüfung nicht bestehe? Christoph Neethen, Pressesprecher des baden-württembergischen Staatsministeriums, kann darauf keine Antwort geben: „Vorhaben, die im Koalitionsvertrag vereinbart wurden, sind Arbeitsaufträge für diese Legislatur und nicht bereits mit Abschluss des Vertrags umgesetzt“, sagt er. Anfragen zu den Konsequenzen bei Nichtbestehen könne man somit nicht beantworten.

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Und wie macht es Niedersachsen? „Sowohl die theoretische als auch die praktische Prüfung können beliebig häufig und in beliebigem Abstand wiederholt werden“, heißt es in einem entsprechenden Fragen-Antworten-Katalog zum Hundeführerschein. Für jede Prüfung fielen allerdings erneut Prüfungskosten an, und eine Aufnahme der Hundehaltung dürfe erst nach erfolgreichem Ablegen der theoretischen Prüfung erfolgen.

In Niedersachsen kosten alle erforderlichen Prüfungen inklusive Prüfungsunterlagen und Urkunde jeweils ab 40 Euro. Wer die Theorie online ablegt, kommt eventuell günstiger weg. Die genauen Preise müssten aber direkt beim Prüfer erfragt werden, heißt es. Wer sich mithilfe entsprechender Kurse auf die Prüfungen vorbereiten will, muss dafür extra Geld einplanen, und auch eine die Registrierung des Vierbeiners kostet in Niedersachsen Geld: 14,40 Euro zahlt man für eine Online-Registrierung, 23,50 Euro für eine telefonische oder schriftliche Anmeldung.

Prüfung in Niedersachsen nicht für alle

Doch nicht alle Hundehalter in Niedersachsen müssen den Sachkundenachweis liefern: Herrchen und Frauchen sind dann von der Pflicht befreit, wenn sie in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre lang durchgehend einen Hund gehalten haben, ohne dass Probleme auftraten. Ob das zukünftig auch in Baden-Württemberg gilt und ob frischgebackene Hundehalter, die diese Bedingungen nicht erfüllen, die Prüfungen nachholen müssen, ist ebenfalls noch unklar.

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Dem baden-württembergischen Staatsministerium ist indes wichtig zu betonen, Hintergrund des Führerscheins sei es, „Menschen vor Beißattacken zu schützen und im Sinne des Tierschutzes den Haltern die Bedürfnisse ihrer Hunde näherzubringen. Bisher ist das ausschließlich für Halter von sogenannten Kampfhunden vorgesehen“, so Neethen. Auch erfahrene Hundetrainer und Hundehalter äußern sich überwiegend positiv zum Vorhaben der grün-schwarzen Landesregierung.