In Sperrzonen ist das Sammeln von Pilzen verboten. (Symbolbild) Foto: dpa/Silas Stein

Wegen der Schweinepest gelten strenge Regeln. Das gilt auch für Pilzsammler. Halten sie sich nicht an das Verbot, werden sie zur Kasse gebeten.

Nach dem ersten Fall von Afrikanischer Schweinepest (ASP) in Baden-Württemberg hat Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) Pilzsammler im betroffenen Gebiet zur strengen Zurückhaltung aufgefordert. Innerhalb der sogenannten Sperrzone II rund um den Fundort des infizierten Wildschweins gelte das strikte Gebot, auf den Wegen zu bleiben. So sollten Wildschweine nicht unnötig beunruhigt und nicht zu weiträumigen Fluchten bewegt werde. 

Beim Sammeln von Pilzen sei daher besondere Umsicht geboten, sagte der CDU-Minister und ergänzte: „Pilzsammler sollten sich vorab informieren, ob das Waldstück, in dem Sie auf die Pilzsuche gehen wollen, in einer ASP-Sperrzone liegt.“ Wer sich nicht an das Wegegebot hält, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Schweinepest ist unheilbar

Nach dem Fund eines sichtbar krank erlegten Wildschweins ist 15 Kilometer um den Fundort im Rhein-Neckar-Kreis die sogenannte Sperrzone II eingerichtet worden. Diese erstreckt sich laut Ministerium auf den Stadtkreis Mannheim und auf Teile des Rhein-Neckar-Kreises. Dort dürfen Schweine nur transportiert werden, wenn sie vorher auf das Virus getestet wurden. Zudem müssen Schweinehalter besondere Sicherheits- und Hygienemaßnahmen einhalten. Es herrscht in der Zone ein striktes Jagdverbot, um keine Wildschweine aufzuschrecken, die das Virus möglicherweise verbreiten könnten. 

Landwirtschaftsminister Hauk mahnt angesichts der Schweinepest zur Vorsicht. (Archivbild) Foto: dpa/Christoph Schmidt

Die Schweinepest ist eine schwere, hochansteckende und unheilbare Virusinfektion, die ausschließlich Haus- und Wildschweine befällt. Es ist nicht möglich, Schweine durch eine Impfung zu schützen. Das Virus wird über den direkten Kontakt zwischen infizierten und nicht infizierten Tieren übertragen, vor allem über Blutkontakt. Es kann aber auch indirekt über verschmutzte Gegenstände wie Werkzeuge, Autos, Schuhe, Lebensmittel oder über kontaminiertes Futter von einem Tier aufs nächste übergehen. 

Zuvor war die ASP nach Ausbrüchen in den Nachbarbundesländern Hessen und Rheinland-Pfalz ausgebrochen. Der Fall im Rhein-Neckar-Kreis ist der Erste in Baden-Württemberg seit dem bislang einzigen Vorfall vor zwei Jahren im Kreis Emmendingen.