Nicht nur Schüler, auch die Lehrer in Baden-Württemberg müssen Masken tragen – wenn auch nicht beim Unterricht. (Symbolfoto) Foto: dpa/Christoph Schmidt

Auch wenn Lehrer in Baden-Württemberg während des Unterrichts keine Maske tragen müssen, sind sie keineswegs ganz von der Maskenpflicht befreit. Im Lehrerzimmer etwa herrscht Maskenpflicht.

Stuttgart - Unmittelbar vor dem Schulstart hat das baden-württembergische Kultusministerium am Freitag darauf hingewiesen, dass die Pädagogen auch im Lehrerzimmer eine Maske tragen müssen. Die Corona-Verordnung der Landesregierung schreibe vor, dass an den weiterführenden und beruflichen Schulen alle Personen – und damit auch Lehrkräfte - auf den sogenannten Begegnungsflächen eine Mund-Nasen-Bedeckung nutzen müssten, teilte ein Sprecher in Stuttgart mit.

Das Lehrerzimmer sei eine Begegnungsfläche, wie auch Flure, Treppenhäuser, Toiletten oder Pausenhöfe. Dabei wird unterstellt, dass dort ein Mindestabstand zwischen den Lehrkräften nicht dauerhaft verlässlich eingehalten werden kann. „Ausgenommen von der Maskenpflicht sind lediglich die Unterrichtsräume.“ Zuvor hatte das „Badische Tagblatt“ darüber berichtet.