Bei einem Verdacht soll in der Schule auch weiterhin getestet werden (Symbolfoto). Foto: imago images/Steinach/Sascha Steinach via www.imago-images.de

Die Landesregierung will offenbar auch weiterhin auf gelockerte Quarantäne-Regeln für Schülerinnen und Schülern setzen. Was dies im Detail bedeutet.

Stuttgart  - Das Land Baden-Württemberg will die etwas stärker gelockerten Quarantäne-Regeln bei Corona-Fällen in Schulen beibehalten. Wie die Deutsche Presse-Agentur am Mittwoch aus Regierungskreisen in Stuttgart erfuhr, will das Land an den geplanten Intensiv-Testungen der Kontaktpersonen in den Klassen über fünf Tage hinweg festhalten. Sozial- und Kultusministerium hatten nach dem mehrheitlichen Beschluss der Gesundheitsminister der Länder vom Montag nochmal überprüft, ob die Regelungen angepasst werden müssen.

Der Bund und die meisten Länder hatten entschieden, dass symptomfreie Kinder, die als enge Kontaktpersonen in Quarantäne sind, diese frühestens nach fünf Tagen mit einem negativen Test beenden können. Baden-Württemberg hat sich enthalten und will das zum Schulstart am Montag anders regeln: Statt Quarantäne sollen sich alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse fünf Tage lang mindestens mit einem Schnelltest täglich testen, sollte ein Mitschüler infiziert sein.

Auch für Grundschulen

Gesundheits- und Kultusministerium einigten sich dem Vernehmen nach nun darauf, dass diese Regel nicht nur für weiterführende Schulen gelten soll, sondern auch für Grundschulen. Ursprünglich sollten sich Kontaktpersonen in Grundschulen nur einmal vor Wiederbetreten der Schulen testen lassen. Grundsätzlich sei das Vorgehen von dem Beschluss der Gesundheitsminister gedeckt, ist man sich in der Regierung sicher. Es wird darauf verwiesen, dass auch andere Länder wie NRW, Sachsen oder Bremen ähnlich vorgingen wie der Südwesten.