In weniger als zwei Monaten tritt die Impfpflicht im Gesundheitswesen in Kraft. Pflegeeinrichtungen fürchten, dass es zu Personalengpässen kommen könnte. Foto: dpa/Daniel Bockwoldt

Ab Mitte März gilt bundesweit eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Damit müssen sich beispielsweise Pflegekräfte und Therapeuten gegen Corona impfen lassen.

Bad Cannstatt - Die Botschaft lässt wenig Spielraum für Interpretationen: ohne Impfung – kein Job mehr. Wenn am 16. März die Impfpflicht im Gesundheitswesen in Kraft tritt, sind die Arbeitgeber gezwungen, alle Beschäftigten, die bis zu diesem Stichtag keinen Nachweis über einen vollständigen Impfschutz oder eine Genesung vorlegen, den Gesundheitsämtern zu melden. Werden die Betroffenen danach weiter beschäftigt und erhalten Zutritt, riskieren die Einrichtungen Bußgelder. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie direkt in der Pflege oder beispielsweise in der Technik, in der Reinigung oder Verwaltung arbeiten. Ein Problem, mit dem sich auch Pflegeeinrichtungen in Bad Cannstatt konfrontiert sehen.